uniVersa Versicherungen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit 01.01.2024 fallen die uniVersa Versicherungsunternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), dessen Vorgaben bis zum 31.12.2024 in den Unternehmen umzusetzen sind.
Das LkSG verpflichtet die uniVersa Versicherungsunternehmen, den menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in ihren relevanten Lieferketten nachzukommen.

In diesem Zusammenhang hat der Vorstand am 04. Juli 2024 eine Grundsatzerklärung beschlossen.

Hierin verpflichten sich die uniVersa Versicherungsunternehmen, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den maßgeblichen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen.

Die Grundsatzerklärung finden Sie hier: