Ambulant und Zahnzusatz
Private Zusatzversicherung

Ambulante & Zahnzusatzversicherung

Sie möchten sich durch eine private Zusatzversicherung rundum absichern? Dann ist unser Kombi-Angebot für Zahnleistungen, Sehhilfen, Hilfsmittel und Auslandsschutz genau das Richtige für Sie!

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Highlights

  • Bis zu 40 % Erstattung für Zahnersatz

    Zusammen mit Ihrer Kasse maximal 90 % der Gesamtkosten. Auch Inlays, Implantate und professionelle Zahnreinigung versicherbar.

  • Bis zu 40 % Erstattung für Hilfsmittel

    Zusammen mit der Leistung Ihrer Kasse bis zu 100 % der Gesamtkosten. Ohne Festbeträge und Höchstgrenzen.

  • Bis zu 100 EUR Erstattung für Sehhilfen

    Wir beteiligen uns an den Kosten für Ihre Brille und Kontaktlinsen.

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Leistungen

Unsere ambulanten- & Zahnzusatztarife im Überblick
uni-GZuni-GZ plus
Sehhilfen

Hierzu gehören Brillen und Kontaktlinsen.

uni-GZ

80 EUR je Kalenderjahr

uni-GZ plus

100 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren

Hilfsmittel

Ohne Festbeträge und Höchstgrenzen.

uni-GZ

20 %

uni-GZ plus

40 %

Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Rücktransportuni-GZ

100 %

uni-GZ plus

100 %

Zahnersatz

Hierzu gehören z. B. Brücken und Kronen.

uni-GZ

30 %*

uni-GZ plus

40 %*

Implantate

Erstattet werden einschließlich bereits vorhandener Implantate bis zu 4 Implantate je Kiefer.

uni-GZ

uni-GZ plus

60 %*
max. 300 EUR je Implantat

Inlays (Einlagefüllungen)uni-GZ

uni-GZ plus

60 %
max. 240 EUR je Inlay

Professionelle Zahnreinigunguni-GZ

uni-GZ plus

60 %
bis 60 EUR pro Kalenderjahr

*Zusammen mit Ihrer Kasse bzw. Heilfürsorge maximal 90 % der Gesamtkosten.
Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • Nachversicherung in andere uniVersa-Zusatztarife

    Zu bestimmten Stichtagen bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung mit unseren ambulanten Zusatztarifen uni-EZ 1 und uni-EZ 2 sowie unseren stationären Zusatztarifen uni-SZ, uni-SZ II plus und uni-SZ II zu ergänzen.

    Nachversicherung/Tarifumstellung in andere Zusatztarife nach GKV-Reformen

    Sie haben das Recht auf Nachversicherung bzw. Umstellung in neue GKV-Zusatztarife, die in Reaktion auf in Kraft tretende GKV-Reformen von der uniVersa eingeführt werden. Und das ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

    Sicherheitsgarantien für den Nachwuchs

    Sie haben das Recht auf Nachversicherung Ihrer eigenen Kinder zum Ersten des Monats in dem das Kind das 16. Lebensjahr vollendet - ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

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    Rechenbeispiel

    Tarif: uni-GZ plus

    • 40 % Erstattung für Zahnersatz wie Brücken und Kronen
    • 40 % für Hilfsmittel wie Gehstützen, Hörhilfen, Einlagen
    • Sehhilfen bis 100 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren

    Für Alter 25 schon ab

    11,69 EUR pro Monat
    Kinder zahlen nur 1,51 EUR pro Monat

    Weiteres Rechenbeispiel

  • Tarif: uni-GZ

    • 30 % Erstattung für Zahnersatz wie Brücken und Kronen
    • 20 % für Hilfsmittel wie Gehstützen, Hörhilfen, Einlagen
    • Sehhilfen bis 80 EUR je Kalenderjahr

    Für Alter 25 schon ab

    5,54 EUR pro Monat
    Kinder zahlen nur 1,31 EUR pro Monat
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    Gut zu wissen

    Serviceleistungen Rechnungsapp und e-Abrechnung

    Kundenportal und RechnungsApp

    • Rechnungen bequem online einreichen. Einfach fotografieren und mittels RechnungsApp senden oder im Kundenportal hochladen.
    • Elektronisches Postfach. Sie erhalten sofortige Rückmeldung über eingegangene und bearbeitete Belege per E-Mail.
    • Schnell und einfach. Ihre persönlichen Daten wie Name und Adresse können Sie immer selbst auf den neuesten Stand bringen.

    Holen Sie sich unsere RechnungsApp jetzt gleich im Apple App Store® und Google PlaystoreTM und registrieren Sie sich für das Kundenportal.

    • Schnelle Leistungserstattung

      Schnelle Leistungserstattung

      Aktuell benötigen wir für die Bearbeitung durchschnittlich nur drei Werktage. Einen Tag später haben Sie die Überweisung auf Ihrem Konto.

    • Kombinieren mit uni-opti

      Kombinieren Sie mit uni-OPTI

      Erhalten Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitszustand für eine spätere private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung.

    • Service Fragen

      Sie haben Fragen?

      Telefonisch sind wir montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr für Sie erreichbar.

      +49 911 5307-3600

    Häufig gestellte Fragen

  • Ja. In den Tarifen uni-GZ und uni-GZ plus ist eine Erstattung ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung oder Heilfürsorge möglich.

  • Es bestehen grundsätzlich die bedingungsgemäßen Wartezeiten von drei Monaten für Hilfsmittel bzw. bei Zahnersatz von acht Monaten. Für die Auslandsreisekrankenversicherung bestehen keine Wartezeiten.
    Im Tarif uni-GZ plus sind die Leistungen für Zahnersatz in den ersten Jahren begrenzt. Ab dem sechsten Kalenderjahr sowie bei Unfällen entfallen die Höchstsätze.

    Tarif uni-GZ plus
    Es gelten folgende Leistungshöchstsätze:
    500 EUR für alle Maßnahmen des 1. Kalenderjahres
    1.000 EUR für alle Maßnahmen des 1.-2. Kalenderjahres
    1.500 EUR für alle Maßnahmen des 1.-3. Kalenderjahres
    2.000 EUR für alle Maßnahmen des 1.-4. Kalenderjahres
    2.500 EUR für alle Maßnahmen des 1.-5. Kalenderjahres

    Tarif uni-GZ
    Im Tarif uni-GZ gelten keine Leistungshöchstsätze.

  • Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Beschaffung und die Instandsetzung folgender Hilfsmittel:

    • Brillen und Brillengestelle
    • Kontaktlinsen
    • Bruchbänder
    • Bandagen
    • Einlagen
    • Leibbinden
    • Kompressionsstrümpfe
    • Orthopädische Schuhe
    • Hörhilfen (elektr. Hörgerät)
    • Heimdialysegerät bei Nierenversagen
    • Körperersatzstücke
    • Krankenfahrstühle, z. B. bei Querschnittslähmung
    • elektronische Sprechhilfen nach Kehlkopfoperationen
    • Blindenhund
    • Haarersatz (Toupets bzw. Perücken) bei entstellenden Unfall -, Bestrahlungs- oder Operationsnarben
    • Gehapparate
    • Gehstützen
    • Stützapparate einschl. Liegeschalen

    Tarif uni-GZ
    Für Brillen, Brillengestelle und Kontaktlinsen werden bis zu 80 EUR jährlich erstattet. Für alle anderen genannten Hilfsmittel werden 20 % erstattet. Zusammen mit der Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge jedoch nicht mehr als 100 % der tatsächlichen Kosten.

    Tarif uni-GZ plus
    Für Brillen, Brillengestelle und Kontaktlinsen werden bis zu 100 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet. Für alle anderen genannten Hilfsmittel werden 40 % erstattet. Zusammen mit der Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge jedoch nicht mehr als 100 % der tatsächlichen Kosten.

  • Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten erhalten Sie weltweit bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle Versicherungsschutz.

  • Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

  • Sie möchten noch mehr wissen?

    Weitere Fragen und Informationen rund um die Krankenversicherung finden Sie hier.

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