betriebliche Altersvorsorge
Geschäftskunden

Betriebliche Altersvorsorge

Seit einiger Zeit sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Seien Sie schneller und ergreifen Sie die Initiative!

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Highlights

  • Attraktivität als Arbeitgeber steigern

    Durch soziale Absicherung unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden, erhöhen deren Motivation und stärken die Bindung an das Unternehmen.

  • Sozialabgaben sparen

    Beiträge zur Direktversicherung können sozialversicherungsfrei aufgewendet werden.

  • Flexibel bei Arbeitgeberwechsel

    Bei einer beruflichen Veränderung kann die arbeitnehmende Person die Direktversicherung mitnehmen oder privat weiterführen.

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Leistungen

Geld sparen

Arbeitgeber und arbeitnehmende Person sparen deutlich bei Steuer- und Sozialabgaben.
Gleichzeitig verringern sich aufgrund der geringeren Bruttolöhne die Beiträge Ihres Unternehmens zur Berufsgenossenschaft.

Einfach und kostengünstig

Geringer Verwaltungsaufwand für Ihr Unternehmen, denn: die Einrichtung und Verwaltung der Verträge übernehmen wir für Sie! Eine Bilanzberührung findet nicht statt.

Scheidet eine mitarbeitende Person aus Ihrem Unternehmen aus, kann der Versicherungsvertrag ohne Zusatzkosten mitgegeben werden.

Es entstehen auch keine Beiträge zum Pensions-Sicherungsverein (PSV).

Soziale Verantwortung

Schärfen Sie das Bewusstsein Ihrer Mitarbeitenden für alle Fragen der Altersvorsorge und erleichtern Sie Ihnen den wichtigen Schritt zur Eigeninitiative.

Unsere Vorsorge ist für Ihre Mitarbeitenden vor dem Zugriff im Rahmen von Hartz IV geschützt.

Attraktivität steigern

Durch soziale Absicherung unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden, erhöhen deren Motivation und stärken die Bindung ans Unternehmen.

Gleichzeitig erhöhen Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens für hoch qualifizierte neue Mitarbeitende.

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Rechenbeispiel

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Gut zu wissen

Veranschaulichung der betrieblichen Altersvorsorge. Vereinbarung zur Entgeltumwandlung bzw. Versorgungszusage zwischen Arbeitgeber und angestellter Person. Arbeitgeber überweist die Beiträge an uniVersa Lebensversicherung. UniVersa sorgt im Gegenzug für die Versicherungsleistung der angestellten Person

Ihre Mitarbeitenden sind das Kapital Ihres Unternehmens. Deshalb ist es wichtig, diese langfristig zu motivieren. Zusätzliche Leistungen wie eine Direktversicherung binden diese an Ihr Unternehmen.

Bei Abschluss der Direktversicherung werden Sie als Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Ihr angestellte Person ist die versicherte Person und bezugsberechtigt für alle Leistungen.

Die Beitragszahlung erfolgt vom Bruttolohn des Angestellten. Die Beiträge werden entweder aus dem laufenden monatlichen Gehalt oder zum Beispiel aus den Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld direkt umgewandelt. 

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Downloads

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Gerne unterbreiten wir Ihnen einen persönlichen Vorschlag. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und klicken Sie auf "Weiter". Eine unserer Beratungspersonen wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.