Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Für die uniVersa Lebensversicherung a.G. als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist Nachhaltigkeit ein zentraler Bestandteil des unternehmerischen Werteverständnisses. Verantwortung zu übernehmen und Unterstützung in schwierigen Lebenslagen zu bieten, ist Kern all unserer wirtschaftlichen Bemühungen. Vorausschauendes und solides Wirtschaften im Sinne unserer Mitglieder hat vor diesem Hintergrund höchste Priorität.

Nachhaltigkeitsbezogene Angaben zu den Produkten der uniVersa Lebensversicherung a.G. finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Unsere Versicherten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, die in zukunftsweisenden Produkten zum Ausdruck kommt. Wir garantieren unseren Versicherungsnehmern Sicherheit und Zuverlässigkeit – ein Leben lang. Mit unseren verantwortungsvollen Zukunftsstrategien übernehmen wir dabei gemeinsam mit unseren Kunden, Mitarbeitern und Partnern Verantwortung für künftige Generationen.

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Umgang der uniVersa Lebensversicherung a.G. mit dem Thema Nachhaltigkeit. Damit erfüllen wir auch unsere Offenlegungspflichten nach der Offenlegungs-Verordnung.

Was Sie interessieren könnte:

  • Als Nachhaltigkeitsrisiko wird gemäß Art. 2 Nr. 22 Transparenz-VO ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung verstanden, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Vor diesem Hintergrund wird versucht, Nachhaltigkeitsrisiken durch entsprechende Vorkehrungen auf ein Minimum zu reduzieren.

  • Zur Risikobegrenzung kommen im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses (Anlagestrategie) der uniVersa Lebensversicherung a. G. verschiedene aufsichtsrechtliche und unternehmensinterne Anforderungen an die Diversifikation von Assetklassen und Emittenten zur Anwendung. Seit dem Frühjahr 2021 gelten zudem besondere Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Investitionen: Hierzu zählt insbesondere ein normenbasierter Ansatz auf Basis des Global Compact der Vereinten Nationen sowie der Ausschluss von Kapitalanlagen, die schwerste Kontroversen im Bereich Umweltschutz oder Kinder- und Zwangsarbeit aufweisen. Eindeutige Ausschlusskriterien bestehen daneben für Investments aus den Bereichen Kohleverstromung / -förderung, Tabakproduktion, Rüstungsgüter und kontroverse Waffen (ABC-Waffen, Landminen und Streubomben). Zusätzlich gilt ein Ausschluss von „unfreien“ Staaten (u.a. eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit) auf Basis des Freedom House Index (Einstufung „0“ für „not free“).

    Die genannten Ausschlusskriterien stellen die wichtigsten Steuerungsmechanismen für die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAIs) dar. Die uniVersa Lebensversicherung a. G. richtet sich dabei an den verpflichtenden Angaben zu den Nachhaltigkeitsindikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Basis der Offenlegungsverordnung und der dazugehörigen technischen Regulierungsstandards aus. In diesem Zusammenhang wird jährlich – erstmalig zum 30.06.2023 für das vorangegangene Jahr – eine „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ für die Investitionsobjekte „Unternehmen“, „Staaten und supranationale Organisationen“ und „Immobilien“ veröffentlicht.

    Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich bei unseren Investitionsentscheidungen ein. Es handelt sich dabei aber um Risiken, die im Rahmen der oben dargestellten aufsichtsrechtlichen und unternehmensinternen Vorgaben ohnehin zu berücksichtigen sind. Gemeinsam mit speziellen Sicherheitseinrichtungen und unternehmensinternen Vorgaben im Rahmen des Risikomanagements lassen sich daher Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken, die sich negativ auf das Sicherungsvermögen der uniVersa Lebensversicherung a. G. und damit auf die Rendite Ihres Versicherungsvertrages auswirken könnten, auf ein Minimum reduzieren. Vor diesem Hintergrund werden keine materiellen Auswirkungen auf die Rendite Ihres Versicherungsvertrages erwartet.

    Nähere Informationen sind dem Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (engl. Solvency Financial Condition Report, SFCR), zu entnehmen.

  • Als Nachhaltigkeitsfaktoren werden gemäß Art. 2 Nr. 24 Transparenz-VO Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung genannt.

  • Durch die Kapitalanlage können Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, die nachteilige Auswirkungen auf die von der EU definierten Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Wird z.B. in eine Unternehmensanleihe aus dem Sektor der Braunkohleförderung oder -verstromung investiert, hat dies eine nachteilige Auswirkung auf die Menge des CO2 Ausstoßes und damit auf den Klimawandel.

    Unsere Strategie im Hinblick auf die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sieht vor, diese nach Möglichkeit zu vermeiden. Es bestehen hinsichtlich unseres Anlageuniversums spezielle Restriktionen für Anlagen, die unseren Anforderungen an Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, an die Achtung von Menschenrechten sowie einer Bekämpfung von Korruption und Bestechung entgegenstehen. Genauere Informationen über unseren Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren können unserer nachfolgend hinterlegten Erklärung entnommen werden. In dieser Erklärung nehmen wir auch Bezug auf unsere Mitwirkungspolitik sowie auf international anerkannte Standards und Kodexe. (8,9)

  • Als Mitglied des Arbeitgeberverbandes hat sich die uniVersa den Bestimmungen des Tarifvertrages für die Private Versicherungswirtschaft unterworfen und zahlt an ihre Angestellten fixe Vergütungen. 

    In unseren internen Vergütungsleitlinien sind insbesondere keine Bonifikationen für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken vorgesehen. Zur Vermeidung von Fehlanreizen enthält die Vergütung des angestellten Innendienstes, inkl. der Führungskräfte und der Vorstandsmitglieder keine variablen Vergütungsbestandteile.

    Im Bereich des Versicherungsvertriebes werden auch regulierte variable Vergütungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben gezahlt.

    Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

    Die Rahmenbedingungen für unsere Zielvereinbarungen im Vertrieb sind in unserer internen Incentivrichtlinie geregelt und umfassen keine Nachhaltigkeitsziele.

    Die Vergütungspolitik steht daher im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

  • Ursprüngliche FormatierungÄnderungsgrund
    Ursprüngliche Formatierung

    1: „(...) die schwerwiegende Verstöße (...) aufweisen"

    Änderungsgrund

    Anpassung an MSCI-Wording für Vergleichbarkeit im Spezialfondsbereich.

    Ursprüngliche Formatierung

    2: „(...) aus den Bereichen Kohleförderung, Tabakproduktion (...)"

    Änderungsgrund

    Kohleverstromung kommt zum 01.01.2022 als neues Ausschlusskriterium hinzu.

    Ursprüngliche Formatierung

    3: „(...) wird zudem über ein Screening (...) sichergestellt."

    Änderungsgrund

    Heute Screening auf Basis mehrerer Normen und Konventionen.

    Ursprüngliche Formatierung

    4: „(...) im Laufe des Jahres 2021 (...) umgesetzt werden."

    Änderungsgrund

    Entsprechende Datenlieferungen v. S. unseres Datenzulieferers erfolgen erst ab dem Jahr 2022.

    Ursprüngliche Formatierung

    5: „(...) ebenso die Beachtung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie des international anerkannten Siegels für Verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (UN PRI)."

    Änderungsgrund

    Die UN PRI wurden im Jahr 2021 unterzeichnet. Aufgrund von Überschneidungen des DNK mit gesetzlichen Vorschriften wird der Fokus zunächst auf die regulatorische Umsetzung gelegt.

    Ursprüngliche Formatierung

    6: „Informationen Nachhaltigkeit (…)“

    Änderungsgrund

    Anpassung der Überschrift der Seite

    Ursprüngliche Formatierung

    7: „(…) Fußnoten (…)“

    Änderungsgrund

    Konkretisierung der Überschrift des Reiters

    Ursprüngliche Formatierung

    8: „Jede Investition kann nachteilige Auswirkungen auf diese Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Wird z.B. in Braunkohle investiert, hat dies eine nachteilige Auswirkung auf den CO2 Ausstoß und damit auf die Umwelt.
    Unsere Strategie im Hinblick auf die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sieht vor, diese von Anfang an nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierzu bestehen hinsichtlich unseres Anlageuniversums spezielle Restriktionen für Anlagen, die unseren Anforderungen an Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, an die Achtung von Menschenrechten sowie einer Bekämpfung von Korruption und Bestechung entgegenstehen und sich insofern nachteilig auf die genannten Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken könnten.
    So darf beispielsweise in Unternehmen, für die schwerste Kontroversen im Bereich Umweltschutz vorliegen, nicht investiert werden. (1) Die Berücksichtigung akzeptabler Sozial- und Arbeitnehmerbelange wird zum Beispiel über ein Screening gemäß Global Compact der Vereinten Nationen sichergestellt. (3) Der Achtung von Menschenrechten sowie einer Bekämpfung von Korruption und Bestechung tragen wir u. a. unter Rückgriff auf den Freedom House Index Rechnung, anhand dessen sich sog. unfreie Staaten identifizieren und ausschließen lassen.
    Da wir aufgrund unserer Kapitalanlagestrategie zum überwiegenden Teil in Assets investieren, die in Deutschland oder im europäischen Ausland belegen sind, spielen Faktoren wie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung lediglich eine untergeordnete Rolle im Hinblick auf nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen. Durch unser Screening können Gefahren, die sich aus der Nicht-Beachtung von Menschenrechten sowie aus mangelhaften Sozial- und Arbeitnehmerbelangen für die genannten Nachhaltigkeitsfaktoren ergeben könnten, zudem weitestgehend vermieden werden.
    Aus unserer Sicht sind die derzeit für uns wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei Investitionsentscheidungen in umwelt- und klimabezogenen Faktoren begründet. So besteht das übergeordnete Ziel unserer wirtschaftlichen Bemühungen darin, im Interesse aller künftigen Generationen verantwortungsvoll zu handeln. Mit Blick auf die unterschiedlichen Nachhaltigkeitsfaktoren sehen wir gerade den Klimawandel – und damit bspw. den Anstieg des Meeresspiegels, die Übersäuerung von Ozeanen oder den (z.T. extremen) Anstieg der Durchschnittstemperaturen – als Faktor, der alle Lebewesen auf der Erde betreffen wird. Eine Berücksichtigung von umwelt- und klimabezogenen Faktoren muss vor diesem Hintergrund höchste Priorität sowohl für unser eigenes unternehmerisches Handeln als auch für das unserer Partner, in die wir investieren, haben. Derzeit werden diese Faktoren noch durch die in unserer Anlagestrategie enthaltenen Ausschlusskriterien und Limite festgestellt und gewichtet.
    Eine Quantifizierung / genauere Gewichtung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die genannten Nachhaltigkeitsfaktoren (bspw. in Form von CO2-Emissionen oder dem CO2-Fußabdruck) ist zum aktuellen Stand aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit noch nicht möglich. Eine explizite quantitative Berücksichtigung ist jedoch in Planung und soll im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben im Laufe des Jahres 2022 für die uniVersa Lebensversicherung a.G. umgesetzt werden (4); Die international anerkannte Initiative für Verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (UN PRI) haben wir bereits unterzeichnet. (5)

    Änderungsgrund

    In Verbindung mit der Veröffentlichung unserer Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für den Bezugszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 erfolgte auch eine entsprechende Anpassung des bisherigen Inhalts.

    Ursprüngliche Formatierung

    9: Erklärung uniVersa Lebensversicherung a.G. 2022

    Änderungsgrund

    Ergänzung der bestehenden Erklärung um eine englische Zusammenfassung / Summary.

  • Mitgliedschaften

    Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UN PRI)

    Wir fördern verschiedenste Initiativen zum Thema Nachhaltigkeit. Daher hat die uniVersa die UN PRI (Prinzipien für nachhaltiges Investieren der Vereinten Nationen) unterzeichnet.

    Gründungsmitglied Branchen-Initiative Nachhaltigkeit

    Das Institut für Finanz-Markt-Analyse (infinma) hat die Branchen-Initiative „Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung" ins Leben gerufen. Zu den Gründungsmitgliedern zählt die uniVersa Lebensversicherung. Ziel ist es, Wissen rund um das Thema Nachhaltigkeit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, Know-how zu bündeln und zur Verfügung zu stellen.

    Ökostrom-Zertifikat von E.ON

    Die uniVersa Lebensversicherung a.G. bezieht vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 Strom aus 100% Erneuerbaren-Energien-Anlagen aus Deutschland. Somit werden jährlich ca. 751.714 Kg CO2 eingespart.