uniVersa Versicherungen

Anti-Fraud-Management

Das Risiko für ein Unternehmen zum Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden nimmt stetig zu.

Die Folgen: Finanzielle Schäden und negativer Einfluss auf die Reputation eines Unternehmens. Mit einem effektiven System zur Bekämpfung von dolosen bzw. wirtschaftskriminellen Handlungen treten die uniVersa Versicherungsunternehmen dieser Gefahr entgegen.

Die uniVersa Versicherungsunternehmen nehmen alle Hinweise bezüglich verdächtiger oder betrügerischer Aktivitäten sehr ernst.

Bitte informieren Sie uns über anti-fraud@universa.de, wenn Sie einen Fraud-Verdacht haben oder von einem konkreten Fraud wissen.

Einleitung und Grundsätzliches zum Anti-Fraud-Management

Das Anti-Fraud-Management beschäftigt sich mit Prävention, Entdeckung, Aufklärung und Reaktion im Zusammenhang mit dolosen und wirtschaftskriminellen Handlungen.

Der durch Versicherungsbetrug in der Branche entstandene Schaden wird auf mehrere Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Die Auswirkungen von Versicherungsbetrug sind weitreichend. Sie schaden dem Versicherten-Kollektiv, das den entstandenen Schaden über den Beitrag mitfinanzieren muss. Die Versicherer müssen daher in der Lage sein, adäquat auf Betrugsfälle reagieren zu können.

Die uniVersa Versicherungsunternehmen nutzen ein effektives Anti-Fraud-Management- System, um Fraud zu bekämpfen. Im Folgenden werden die dafür maßgeblichen Regelungen und Grundsätze beschrieben.

Anwendungsbereich der Richtlinie

Diese Richtlinie beschreibt die wesentlichen Elemente und Grundsätze eines effektiven Anti-Fraud-Managements. Sie gilt für die Vertrags- und Leistungsbearbeitung der uniVersa Krankenversicherung a.G., der uniVersa Lebensversicherung a.G. sowie der uniVersa Allgemeine Versicherung AG.

Zielsetzung

Das Ziel des Anti-Fraud-Managements ist der Schutz der Versichertengemeinschaft vor betrügerischen Handlungen, die zu Vermögensschäden (wie z.B. ungerechtfertigten Zahlungen) führen. Schnelle und konsequente Aufklärung soll dazu beitragen, wirtschaftliche Verluste abzufedern sowie Imageschäden zu vermeiden.

Verantwortlichkeit

Alle Mitarbeitenden sind für die Bekämpfung von Betrug verantwortlich.

  • Fraud

    Unter Fraud wird jedes Handeln und Unterlassen verstanden, das mit dem Vorsatz erfolgt, dem Täter oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen und das als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

    Hierunter fällt beispielsweise der Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB): „(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." „(2) Der Versuch ist strafbar."

    Interner und externer Betrug

    Wenn Mitarbeitende an betrügerischen Handlungen zu Lasten des Unternehmens beteiligt sind, handelt es sich um internen Betrug. Bei betrügerischen Handlungen durch unternehmensfremde Dritte (z.B. Versicherungsnehmer, Ärzte, Dienstleister etc.), liegt externer Betrug vor.

    Anti-Fraud-Management-System

    Das Anti-Fraud-Management-System besteht aus der Gesamtheit von vier Aktivitäten: Prävention, Entdeckung, Aufklärung und Reaktion. In jeder Abteilung gibt es Anti-Fraud-Management-Beauftragte, welche mit der Umsetzung der Richtlinie in allen Bereichen betraut sind und für die Einhaltung der damit einhergehenden gesetzlichen Vorschriften sorgen.

    Prävention

    Durch Präventionsmaßnahmen wie z. B. Mitarbeitenden-Schulungen und Mitarbeitenden-Sensibilisierung, Durchführung von Stichproben, Plausibilitätskontrollen, Fraud-Reporting und Dokumentation soll Fraud vorgebeugt werden.

    Entdeckung

    Mit der umfassenden Prüfung von Informationen sowie durch individuelle
    Recherchen und Analysen wird Fraud aufgedeckt.

    Aufklärung

    Mithilfe von Auskunfteien, durch den Austausch mit Ermittlungsbehörden sowie Hintergrund-Recherchen wird in begründeten Fällen Fraud aufgeklärt.

    Reaktion

    Auf jeden Fraud-Fall wird adäquat mit vertragsrechtlichen, zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Maßnahmen reagiert. Darüber hinaus wird selbstverständlich
    eine Vermögensrückführung forciert.

  • Keine Toleranz

    Fraud wird nicht toleriert.

    Jeder Fall wird geprüft

    Jeder entdeckte Vorgang wird durch das Anti-Fraud-Management unverzüglich und umfassend geprüft sowie nachhaltig dokumentiert. Bei Ermittlungen in konkreten Verdachtsfällen ist - soweit möglich - sicher zu stellen, dass alle Beweismittel gerichtlich verwertbar sind.

    Sanktionen

    Jedes Vergehen wird zum Schutz der Versichertengemeinschaft entsprechend
    der Schwere bis hin zu einer Strafanzeige sanktioniert.

    Dokumentation

    Alle wesentlichen Elemente und Maßnahmen des Anti-Fraud-Managements
    sind im Geschäftsmanagementprozess nachvollziehbar dokumentiert.

    Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

    Die Anti-Fraud-Management-Prozesse sowie die Maßnahmen zur Prävention,
    Entdeckung, Aufklärung und Reaktion werden in angemessenen zeitlichen
    Abständen kontrolliert und bei Bedarf angepasst bzw. weiterentwickelt.