-
Produkte
-
Kundenservice
-
- Kundenportal und RechnungsApp
- Versicherungs- und Vorsorge-Check
- Gesundheitsportal
- Gesundheitstelefon mediLine
- Auslandsnotruf
- Serviceportal für Privatversicherte
- Hilfe bei Rechnungen
- Kooperationspartner
- Pflegeratgeber
- Steuerliche Absetzbarkeit
- Beitragsrückerstattung
- Führendes Tarifwechselrecht
- Assistanceleistungen Sachversicherung
- Exklusiver Service im Schadenfall
-
-
-
-
-
-
-
Über uns
Pressemitteilungen
Kurz gefragt: Wer zahlt bei Diebstahl beim Baden?
Nürnberg, 14.07.2022
Sommer, Sonne, baden gehen. Je heißer die Temperaturen, desto mehr sehnt man sich nach einer Abkühlung am See oder Schwimmbad. Im Gepäck hat man meist neben Badesachen, Essen und Trinken auch den Geldbeutel und andere Sachen zum Zeitvertreib dabei, etwa Handy, Buch oder Bluetooth-Lautsprecher. Doch wer zahlt, wenn der Rucksack oder einzelne Gegenstände gestohlen werden? Über die Außendeckung der Hausratversicherung sind nur Einbruchdiebstahlschäden versichert, wenn beispielsweise Sachen aus einem verschlossenen Badespind entwendet werden. Der einfache Diebstahl vom Liegeplatz, während man etwa beim Baden oder auf der Toilette ist, fällt dagegen nicht unter den Versicherungsschutz. Eine Besonderheit gibt es bei der uniVersa: Dort erhalten Kunden als Dankeschön beim Abschluss eines Dreijahresvertrags automatisch und ohne Mehrbeitrag ein Laufzeit-Feature dazu. Darüber ist auch der einfache Diebstahl beim Baden bis zu 200 Euro pro Versicherungsjahr versichert, wenn die Straftat polizeilich angezeigt wird.
Artikel als PDF-Download
Bildmaterial
Foto: Sergey Nivens/Shotshop/uniVersa
Abdruck: honorarfrei