Basisrente
Setzen Sie auf die Vorsorge mit dem "Steuer-Spar-Effekt". Unsere fondsgebundene Basisrente, oft als Rürup-Rente bezeichnet, dient der privaten Altersvorsorge. Sie können Steuervorteile nutzen und ihre Versorgungslücke im Alter schließen.
Highlights
Leistungen
Zur Information stehen Ihnen Musterproduktinformationsblätter zur Verfügung.
Unsere fondsgebundene Basisrente Aufbau RENTEtopinvest verbindet eine sichere lebenslange Rente mit attraktiven Steuervorteilen in der Ansparphase. Diese Form der Altersvorsorge eignet sie sich daher besonders gut für selbstständige und freiberufliche Personen, die kaum oder gar nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zurückgreifen können. Aber auch gutverdienende Angestellte können davon profitieren.
Aufbau RENTEtopinvest | |
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Flexibler Rentenbeginn | Sie können den Rentenbeginn nach Vollendung des 62. Lebensjahres selbst bestimmen. |
Extrazahlungen | Durch Zuzahlungen können Sie den steuerlichen Förderrahmen voll ausnutzen. |
Dynamik | Durch die Vereinbarung von dynamischen Erhöhungen sichern Sie sich gegen steigende Lebenserhaltungskosten ab. |
Fondsauswahl | Sie haben die Wahl aus rund 50 ETF, Aktien-, Renten-, Misch-, Dach- und Geldmarktfonds. Zudem bieten wir zahlreiche nachhaltige* Anlageoptionen. |
Kostenloser Fondswechsel | Sie können jederzeit und kostenlos eine Änderung der von Ihnen bestimmten Investmentfonds oder des Strategiedepots vornehmen (Shift und Switch). |
Guthabenschutz | Das Guthaben Ihres Vertrages wird nicht auf staatliche Hilfsleistungen in der Ansparphase angerechnet. Zum Beispiel bei Insolvenz als selbständig tätige Person brauchen Sie nicht zu befürchten, dass die Gläubiger Ihre private Altersvorsorge während der Ansparphase antasten. |
Hinterbliebenenabsicherung | Unser Hinterbliebenenschutz bietet Ihnen eine Absicherung im Todesfall vor Rentenbeginn. |
Rentengarantiezeit | Verstirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir das verbliebene Deckungskapital als Hinterbliebenenrente an einen der gesetzlich definierten Hinterbliebenen. |
* Die Einordnung der Fonds als nachhaltig erfolgt durch die jeweilige Fondsgesellschaft selbst. Die uniVersa Lebensversicherung a.G. hat hierauf keinen Einfluss.
Rechenbeispiel
Gut zu wissen
Flexible Beitragszahlung
Sie haben mit einer Frist von einer Woche zur nächsten Beitragsfälligkeit jederzeit die Möglichkeit, Ihren Beitrag zu erhöhen oder zu reduzieren.
Nachhaltigkeit
Wir bieten Ihnen zahlreiche nachhaltige* Anlageoptionen (Fonds/ETFs/Strategiedepots) im Rahmen der freien Fondsauswahl an. Hier finden Sie außerdem nähere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit.
* Die Einordnung der Fonds als nachhaltig erfolgt durch die jeweilige Fondsgesellschaft selbst. Die uniVersa Lebensversicherung a.G. hat hierauf keinen Einfluss.
Steuervorteil
Sie sparen Steuern - ab dem ersten Euro Ihres Beitrages. Der Höchstbetrag liegt im Jahr 2024 für Alleinstehende bei 27.566 EUR und für Verheiratete bei 55.132 EUR.
Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2024, werden nur 84 % der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz steigt für jeden neuen Rentenjahrgang jährlich um 1 %, bis zu 100% im Jahr 2040. Der für Sie gültige Prozentsatz bei Rentenbeginn bleibt für immer bestehen, unabhängig von späteren Rentenerhöhungen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung für die Fonds der Aufbau RENTEtopinvest
In der Ansparphase können Sie im Rahmen der freien Fondsauswahl der Aufbau RENTEtopinvest in nachhaltige Fonds anlegen.
Hinweis: Informationen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen der einzelnen Fonds finden Sie direkt auf der Homepage der Fondsgesellschaften. Die Links zu den Fondsgesellschaften finden Sie in unserer Übersicht der nachhaltigen Anlageoptionen.
Häufig gestellte Fragen:
Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig? Dann ist die Basisrente für Sie die beste Möglichkeit, mit staatlicher Förderung eine Altersvorsorge für sich aufzubauen. Aber auch Personen im Angestellten- oder Beamtenverhältnis können diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge nutzen.
Interessant ist dieses Modell vor allem, wenn Sie eine hohe Steuerlast haben - denn so lässt sich Ihr zu versteuerndes Einkommen um einiges schmälern.
Die Basisrente kann vor Rentenbeginn gekündigt werden. Im Gegensatz zu anderen privaten Altersvorsorgeprodukten, wie z. B. einer fondsgebundenen Rentenversicherung, erfolgt aber keine Auszahlung des Rückkaufswerts, sondern „nur“ eine Beitragsfreistellung.
Die Basisrente dient ausschließlich der Absicherung für den Ruhestand und wird dafür durch den Steuervorteil staatlich gefördert. Aus diesem Grund können Leistungen aus der Basisrente nur in Form von Rentenzahlungen erfolgen.
Wenn Sie die Basisrente beitragsfrei stellen, bleiben die bisher eingezahlten Beiträge selbstverständlich erhalten und werden frühestens mit 62 Jahren als lebenslange Rente ausbezahlt.
Wird die Basisrente ausgezahlt, müssen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung leisten, soweit Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Sofern Sie hingegen freiwilliges Mitglied sind, besteht eine Beitragspflicht.
Sind Sie privat kranken- und pflegeversichert, dann sind Ihre Einnahmen aus der Basisrente irrelevant. Ihre Beiträge richten sich hier ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
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