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Versicherungstipp: Gesetzlicher Unfallschutz für Schüler lückenhaft
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Schüler zwar grundsätzlich versichert, doch der Schutz ist lückenhaft.
Der Schulbeginn ist meist auch eine große Umstellung für Familien: Wie kommt das Kind zur Schule und wieder heim? Stundenpläne müssen berücksichtigt und Hausaufgaben erledigt werden. Auch die freie Zeit zum Spielen und Spaßhaben darf nicht zu kurz kommen. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Kinder grundsätzlich nur während des Schulbesuchs sowie auf direktem Weg zur Schule und wieder nach Hause versichert. Denn schon ein kleiner Umweg, etwa zu Freunden zum Spielen, kann bereits zum Verlust des gesetzlichen Versicherungsschutzes führen. Auch andere Freizeitunfälle, zum Beispiel nach der Schule, am Wochenende oder in den Ferien, sind nicht mitversichert. Mit einer privaten Unfallversicherung können Eltern ihre Kinder rundum vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Sie leistet weltweit und rund um die Uhr, also auch für Freizeitunfälle beim Fußballspielen, Reiten oder Radfahren. Neben einer Invaliditätssumme kann auch eine lebenslange Unfallrente vereinbart werden. Dabei sollte eine gute Police auch bei Zeckenbiss leisten und ein Schulausfallgeld beinhalten, damit der ausgefallene Unterricht mit privater Nachhilfe nachgeholt werden kann. Zudem sollte es keine Kürzung im Leistungsfall geben, wenn andere Krankheiten und Gebrechen mitgewirkt haben.