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Risikolebensversicherung: Was tun, wenn ein Nachzügler kommt?
Die Risikolebensversicherung schützt Hinterbliebene, wenn einem Elternteil etwas zustößt. Vor dem Abschluss sollte man darauf achten, dass sich der Schutz auch erweitern lässt.
Mit der Geburt eines Kindes werden meist die Rollen zwischen Kindererziehung und Berufstätigkeit neu verteilt. Verunglückt ein Elternteil, reicht in der Regel die gesetzliche Hinterbliebenenabsicherung nicht aus, um den gewünschten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Deshalb sorgen viele Eltern mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall vor. Die Höhe der Absicherung und die Laufzeit können individuell festgelegt werden. Beim Abschluss sollte man allerdings darauf achten, dass sich der Schutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen lässt. Bei der uniVersa Lebensversicherung ist dies zum Beispiel zweifach möglich: Über eine Nachversicherungsgarantie kann die Absicherung zum Beispiel bei Geburt eines weiteren Kindes oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie erhöht werden. Durch eine Verlängerungsoption lässt sich der Vertrag innerhalb der ersten zehn Jahre auch in eine neue Risikolebensversicherung mit längerer Laufzeit umtauschen. Damit können Eltern flexibel reagieren, falls ein Nachzügler auf die Welt kommt und eine längere Schutzphase für die Hinterbliebenenabsicherung gelten soll.