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uniVersa Versicherungen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit 01.01.2024 fallen die uniVersa Versicherungsunternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), dessen Vorgaben bis zum 31.12.2024 in den Unternehmen umzusetzen sind.
Das LkSG verpflichtet die uniVersa Versicherungsunternehmen, den menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in ihren relevanten Lieferketten nachzukommen.
In diesem Zusammenhang hat der Vorstand am 04. Juli 2024 eine Grundsatzerklärung beschlossen.
Hierin verpflichten sich die uniVersa Versicherungsunternehmen, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den maßgeblichen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen.
Die Grundsatzerklärung finden Sie hier:
Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Mit unserem Beschwerdeverfahren geben wir Ihnen die Möglichkeit, uns vertraulich auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Lieferanten oder im eigenen Geschäftsbereich innerhalb der Lieferkette entstanden sind. Die Handhabung von Hinweisen erfolgt vertraulich und zügig auf Basis einer festgelegten Verfahrensordnung.
Wenn Sie konkrete Hinweise oder einen Verdacht haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten im Falle einer Meldung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter der Rubrik Hinweisgebersystem.
Wir sichern Ihnen zu, dass wir allen Meldungen vertraulich nachgehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie maßgeblich an der gemeldeten Pflichtverletzung beteiligt waren oder Sie wissentlich eine falsche Meldung abgegeben haben, in der Absicht, einer oder mehrerer Personen zu schaden.