Häufige Fragen / FAQ

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie haben noch ein paar Fragen zum Thema Versicherung?

Bei uns finden Sie kompetente und leicht verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.

  • Sie können uns den Eintritt der Berufsunfähigkeit einfach und bequem per Online-Meldung mitteilen.

    Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Wenn Sie Ansprüche bei einem Sozialversicherungsträger angemeldet haben, warten Sie bitte nicht dessen Entscheidung ab, sondern infomieren Sie uns umgehend.

  • Es gibt wichtige Ursachen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit, die die Zahlung der Beiträge erheblich erschweren können. In diesem Fall müssen Sie nicht zwangsläufig Ihren Versicherungsvertrag kündigen. Je nach Tarif und bereits verstrichener Vertragslaufzeit gibt es die Möglichkeit, die Beiträge zu reduzieren, den Vertrag für einen gewissen Zeitraum ruhend zu stellen oder die Versicherungssumme zu reduzieren. Am besten ist es, sich rechtzeitig von uns beraten zu lassen, wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

  • Hierzu benötigen wir eine schriftliche Erklärung, dass der Versicherungsschein unauffindbar bzw. abhanden gekommen ist.

    Folgendes Formular steht Ihnen zur Verfügung:

    Bitte senden Sie uns dieses ausgefüllt per Post an folgende Anschrift:

    uniVersa Lebensversicherung a. G.
    Leben-Bestand
    Sulzbacher Str. 1-7
    90489 Nürnberg
    Fax: +49 911 5307-1799