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Altersvorsorge: Höhere Vorsorgeaufwendungen abziehbar

Nürnberg, 11.01.2022

Die Beiträge für eine private Rürup-Rentenversicherung werden seit Jahresbeginn steuerlich besser gefördert. Statt bisher 92 Prozent sind jetzt 94 Prozent der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar. Möglich ist dies bis zu einem Höchstbetrag von 25.639 Euro, bei dem auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und für berufsständische Versorgungswerke berücksichtigt werden, erklärt die uniVersa Versicherung. Alleinstehende können damit bis zu 24.101 Euro bei der Steuererklärung geltend machen, Verheiratete bis zu 48.202 Euro. Als Besonderheit wird bei der Rürup-Rente auch eine Anlage in Aktienfonds und günstige Indexfonds (ETF) steuerlich gefördert. Damit ist ein renditeorientierter Aufbau der Altersvorsorge möglich. Beim Abschluss sollte man darauf achten, dass flexible Fondswechsel und Sonderzahlungen möglich sind. Zudem sollte ein Ablaufmanagement angeboten werden, durch das später Schritt für Schritt in sichere Anlagen umgeschichtet wird. Bei einigen Anbietern kann auch ein aktiv gemanagtes Strategiedepot gewählt werden. Bei der uniVersa achtet dann zum Beispiel ein Anlageausschuss – der von unabhängigen Experten von Feri beraten wird – darauf, dass Chancen und Risiken immer im gewünschten Verhältnis zueinanderstehen.

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