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Versicherungstipp: Beim E-Auto auf Dauerleistung achten

Nürnberg, 11.05.2022

Beim Kauf eines Elektroautos wird man häufig mit unterschiedlichen Leistungsangaben konfrontiert. Welche davon für die Zulassung und Kfz-Versicherung maßgebend ist, erklärt die uniVersa.

Immer mehr Verbraucher interessieren sich für Elektrofahrzeuge und vergleichen die Modelle der Hersteller. Aber Vorsicht: „In den Prospekten der Fahrzeughersteller wird häufig nur die kurzzeitig verfügbare maximale Leistung des Elektromotors angegeben", erklärt Abteilungsleiter Daniel Weidenhammer von der uniVersa Versicherung. Fachleute sprechen hier auch von der Spitzen- oder Maximalleistung. Diese inoffizielle Leistungsangabe taucht allerdings nicht in den Zulassungsdokumenten auf. Hier wird die Dauerleistung, auch 30-Minuten-Leistung genannt, angegeben. „Dies kann zu eklatanten Unterschieden führen", erläutert Weidenhammer und gibt ein Beispiel: Ein Automobilhersteller bewirbt ein Fahrzeug im Prospekt mit einer Leistung von 250 Kilowatt (kW). Hierbei handelt es sich um die Spitzenleistung, die kurze Zeit zur Verfügung steht. Wird der Akku durch die Dauervolllast zu heiß, riegelt das Fahrzeug automatisch die Spitzenleistung ab und wechselt in einen schonenderen Modus. In den offiziellen Fahrzeugdokumenten wird das Fahrzeug deshalb mit einer Stärke von 105 kW als Dauerleistung geführt. „Diese ist auch maßgebend für die Prämienermittlung in der Kfz-Versicherung", so Weidenhammer. Bei der sollten Verbraucher darauf achten, dass das Herzstück und teuerste Bauteil des Fahrzeuges, der Antriebsakkumulator, gegen möglichst jede Beschädigung in der Kaskoversicherung mitversichert ist. Gute Angebote leisten zum Beispiel auch bei Überspannungsschäden während des Ladevorgangs und wenn das Ladekabel oder der Adapter dabei entwendet werden.

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