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Vermögenswirksame Leistungen: Förderung vom Arbeitgeber mit Hürden

Nürnberg, 15.03.2023

Vermögenswirksame Leistungen sind eigentlich eine gute Sache, denn sie werden zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt. Doch es gibt einige Hürden zu überwinden.

Die erste Hürde ist, dass man sich selbst darum kümmern muss. Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden nicht automatisch gezahlt. Sie sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Wie viel Berufstätigen zusteht, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Bis zu 40 Euro monatlich sind möglich und werden zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt. Arbeitnehmer sollten deshalb im ersten Schritt bei ihrem Chef oder ihrer Chefin, dem Betriebsrat oder bei der Personalabteilung nachfragen, ob sie VL bekommen können, rät die uniVersa Versicherung. Danach muss die passende Anlageform gefunden werden.


Förderung nur auf Antrag und nicht unbegrenzt

Der Staat fördert Vermögensbildung mit der Arbeitnehmersparzulage. Neun Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr, das sind 43 Euro, gibt es bei einer Anlage der VL in einem Banksparplan oder Bausparvertrag. Das zu versteuernde Einkommen darf allerdings nicht höher sein als 17.900 Euro pro Jahr (Verheiratete: 35.800). 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr, das entspricht 80 Euro, zahlt der Staat bei einer Anlage in einem Fondssparplan dazu. Das zu versteuernde Einkommen darf hier nicht über 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000) liegen. In beiden Fällen muss die Förderung jährlich über die Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren ausbezahlt. So manchen Sparerenden schrecken die formalen Hürden ab. Viele machen auch keine Einkommensteuererklärung oder die Förderung wird nicht gewährt, weil das Einkommen zu hoch ist, erklärt die uniVersa.


Gehaltsumwandlung als Alternative

Eine alternative Anlageform für VL ist die betriebliche Altersvorsorge. Hier wird die staatliche Förderung unkompliziert und ohne extra Antragstellung mit der monatlichen Gehaltsabrechnung gewährt. Denn die VL werden per Bruttolohnumwandlung angelegt. Das spart neben Sozialabgaben auch noch Lohnsteuer. Zudem ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, einen zusätzlichen Zuschuss von 15 Prozent auf die VL zu gewähren, da er durch die Gehaltsumwandlung auch Sozialversicherungsbeiträge spart. Später wird aus dem gesparten Geld entweder eine lebenslange garantierte Rente gezahlt oder man kann eine einmalige Kapitalabfindung wählen. Auch eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent ist möglich, der Rest wird in eine lebenslange Rente umgewandelt.

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