FAQs

lebenslange Krankenversichertennummer (KVNR)

  • Für alle Krankenversicherten - egal ob privat oder gesetzlich - wird eine persönliche KVNR vergeben. Diese ist lebenslang gültig. Auch bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung bleibt sie gleich. Darum ist sie nicht identisch mit Ihrer uniVersa-Krankenversicherungsnummer.

  • Das digitale Gesundheitswesen wird weiter ausgebaut. Die Digitalisierung in diesem Bereich bietet viele Vorteile. Im ersten Schritt ist die KVNR für das Implantateregister erforderlich. Geplant sind unter anderem auch die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept (E-Rezept).

    Diese Anwendungen werden in der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI) zusammengefasst. Dafür benötigt jeder Versicherte seinen eigenen digitalen „Fingerabdruck“ - die KVNR.

  • Die Telematikinfrastruktur ist die Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Millionen Versicherte profitieren durch die digitalen Anwendungen der TI von einer verbesserten medizinischen Versorgung. Ziel und Aufgabe ist es, diese Infrastruktur auszubauen, zu modernisieren und so fit für das digitale Gesundheitswesen der Zukunft zu machen.

    Weitere Informationen zur Telematikinfrastruktur finden Sie hier:

    https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur

  • Die KVNR wird von einer externen Vertrauensstelle gebildet. Grundlage dafür ist Ihre persönliche RVNR. Daraus wird Ihre KVNR nach einem mathematischen Zufallsprinzip erstellt – ein Rückschluss auf Ihre RVNR ist also nicht möglich.

    Schauen Sie doch einfach auf die Internetseite der Vertrauensstelle. Dort erfahren Sie mehr dazu:

    https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer

  • Weil besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind. Die VST hat hierfür einen speziellen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgegebenen Schlüssel. Mit diesem Schlüssel erzeugt die VST eine pseudonymisierte Krankenversichertennummer und schickt diese an die Krankenversicherung. Deshalb kann nur die Vertrauensstelle eine KVNR vergeben.

    Mehr Informationen zur Vertrauensstelle (VST) finden Sie auf der Internetseite der Vertrauensstelle

    https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer

  • Nein. Die RVNR darf nicht als KVNR verwendet werden. Das hat der Gesetzgeber so geregelt. 

  • Leider nein. Wir sind verpflichtet, die KVNR / RVNR über die Rentenversicherung und die Vertrauensstelle (VST) einzuholen und das vorgeschriebene Verfahren einzuhalten. Nur so ist Ihre eindeutige Identifikation möglich und Erfassungsfehler können vermieden werden.

  • Weil wir die Rentenversicherungsnummer (RVNR) direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einholen müssen, benötigt die DRV diese Daten zur eindeutigen Identifizierung.

  • Das Implantateregister ist eine Datenbank, in der medizinische Implantate erfasst werden. Es soll den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten verbessern. Auch Risiken durch Implantate sollen verhindert werden.

    Weitere Information zum Implantateregister finden Sie hier:

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland.html
    oder
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/I/Implantateregister_Deutschland/Patienteninformation_Implantateregister_Stand_1.0_BF.pdf

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt alle Gesundheitsdaten an einem Ort. Arztbriefe, Befunde, aber auch Mutter- und Impfpass sind an einem Ort sicher gespeichert. Dank der ePA können sich Ärztinnen und Ärzte schnell einen guten Überblick über die Gesundheit verschaffen. Dadurch können beispielsweise unnötige doppelte Untersuchungen vermieden werden. Und im Akutfall kann schneller agiert werden, da wichtige Daten direkt greifbar sind.

    Wichtig dabei ist: Sie entscheiden, welche Daten Sie wem zur Einsicht freigeben.

    Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) finden Sie hier:

    https://www.gematik.de

  • Ein konkreter Einführungstermin ist noch nicht bekannt.

  • Rezepte können künftig digital ausgestellt werden. Das vereinfacht die Abläufe:  z.B. können Medikamente von zuhause vorbestellt werden. Auch Folgerezepte können direkt digital übermittelt werden.

    Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie hier:

    https://www.gematik.de

  • In diesem Fall kann keine KVNR eingeholt werden.

  • Ohne KVNR können Sie später weder die elektronische Patientenakte (ePA) noch das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen. 

    Falls eine Implantatversorgung erforderlich wird, kann es bei der Abrechnung durch das Krankenhaus zu Problemen kommen.

  • Rufen Sie uns bitte unter der +49 911 5307-3728 an.

    Wir stimmen dann alles weitere mit Ihnen ab.

  • Das KVNR-Team erreichen Sie Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr unter +49 911 5307-3728.

  • Die KVNR wird in unserem System gespeichert. Im Bedarfsfall teilen wir Ihnen diese gerne mit.

  • Sie haben das Formular noch nicht abgeschickt?
    Korrigieren Sie Ihre Daten bitte handschriftlich.

    Sie haben das Formular bereits zu uns geschickt?
    Dann rufen Sie uns bitte Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr unter der +49 911 5307-3728 an.
    Wir stimmen dann alles weitere mit Ihnen ab.