BAV sinnvolle Ergänzung
Private Krankenversicherung

Sinnvolle Ergänzungen

Sie möchten Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren Wünschen erweitern? Unsere Ergänzungstarife runden Ihre private Krankenversicherung optimal ab. Profitieren Sie auch hier von unserer ausgezeichneten uniVersa-Qualität.

uni-BE|flex
Garantierte Beitragsreduzierung

Ab dem 67. Lebensjahr profitieren Sie Monat für Monat von der
von Ihnen vereinbarten Beitragsentlastung.

Vorgezogener Entlastungsbeginn

Ab dem 63. Lebensjahr können Sie Ihre persönliche Beitragsentlastung auch auf das Kalenderjahr vorziehen, in dem Sie Ihr 63., 64., 65. oder 66. Lebensjahr vollenden.

Beitragsfreiheit im Alter

Auf Wunsch können Sie den Beitrag für Ihre Krankheitskostenvollversicherung im Alter auf Null reduzieren. Im Rahmen der maximal möglichen Entlastung kann sogar der Beitrag für uni-BE|flex mitentlastet werden.

Anpassung vor Entlastungsbeginn

Eine individuelle Erhöhung/Senkung der vereinbarten Entlastung
ist bis zum Reduktionsbeginn möglich.

Dynamische Erhöhung vor Entlastungsbeginn

Dynamische Erhöhungen vor Beginn der Beitragsentlastung sichern den Wert des vereinbarten Reduktionsbetrages.

Dynamische Erhöhung nach Entlastungsbeginn

Der Entlastungsbetrag erhöht sich erstmals zum 72. Lebensjahr und
danach alle 5 Jahre um 10 % des bei Reduktionsbeginn geltenden
Reduktionsbetrages – und das ohne Zusatzbeitrag.

Steuerfreiheit

Die monatliche Beitragsentlastung im Alter ist abgeltungssteuerfrei.

Besonderheiten

Für den Einschluss von uni-BE|flex erfolgt keine Gesundheitsprüfung.

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Besonderen Bedingungen für die Reduzierung des Beitrages im Alter uni-BE|flex (uni-BEF).

Berechnen Sie Ihre Beitragsreduzierung im Alter
 

Sie können Ihren individuellen Beitragsaufwand für unsere Beitragsentlastungskomponente uni-BE|flex unter Berücksichtigung von möglichen Steuereffekten/Arbeitgeberzuschüssen berechnen. 

Die Eingabe von persönlichen Daten, wie Name und Adresse, sind nicht erforderlich.

 

uni-KT
Leistungsdauer

Ohne zeitliche Begrenzung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit.

Zahlung des vereinbarten Krankentagegelds

Nach der vereinbarten Karenzzeit bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfallfolgen.

Allgemeine Leistungsanpassung

Alle zwei Jahre geben wir Ihnen die Gelegenheit ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung das vereinbarte Krankentagegeld entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung anzupassen.

Besondere Leistungsanpassung

Bei Änderung des Nettoeinkommens oder der Fortzahlungsdauer können Sie ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten innerhalb von zwei Monaten Ihren Versicherungsschutz anpassen.

Tarifstufen für Selbstständige

uni-KT 15: Leistungen ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
uni-KT 22: Leistungen ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
uni-KT 29: Leistungen ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Tarifstufen für Arbeitnehmer und Selbstständige

uni-KT 43: Leistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
uni-KT 92: Leistungen ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
uni-KT 183: Leistungen ab dem 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

Unsere Pflegeergänzungstarife im Überblick

uni-PV plus 50uni-PV plus 100
Pflege zu Hause in Pflegegrad 1uni-PV plus 50

bis zu 62,50 EUR Entlastungsbetrag

uni-PV plus 100

bis zu 125 EUR Entlastungsbetrag

Pflege zu Hause in Pflegegrad 2uni-PV plus 50

166 EUR monatlich durch Angehörige
380,50 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

uni-PV plus 100

332 EUR monatlich durch Angehörige
761 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

Pflege zu Hause in Pflegegrad 3uni-PV plus 50

286,50 EUR monatlich durch Angehörige
716 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

uni-PV plus 100

573 EUR monatlich durch Angehörige
1.432 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

Pflege zu Hause in Pflegegrad 4uni-PV plus 50

382,50 EUR monatlich durch Angehörige
889 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

uni-PV plus 100

765 EUR monatlich durch Angehörige
1.778 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

Pflege zu Hause in Pflegegrad 5uni-PV plus 50

473,50 EUR monatlich durch Angehörige
1.100 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

uni-PV plus 100

947 EUR monatlich durch Angehörige
2.200 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldesuni-PV plus 50

bis 2.000 EUR je Maßnahme

uni-PV plus 100

bis 4.000 EUR je Maßnahme

Stationäre Pflege im Pflegeheim

Zusätzlich wird der ab 01.01.2022 gewährte monatliche Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI in Höhe von 5, 25, 45 bzw. 70 Prozent des individuellen pflegebedingten Eigenanteils des jeweiligen Pflegeheims erhöht (uni-PV plus 50) bzw. verdoppelt (uni-PV plus 100). Die Höhe richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.

uni-PV plus 50

bis zu 1.002,50 EUR monatlich

uni-PV plus 100

bis zu 2.005 EUR monatlich

Entlastungsbetrag in allen Pflegegraden

Erhalten Pflegebedürftige in häuslicher Pflege zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der eigenen Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung des Alltags für Maßnahmen nach § 45b SGB XI. Nicht im jeweiligen Kalenderjahr ausgeschöpfte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

uni-PV plus 50

bis zu 62,50 EUR monatlich

uni-PV plus 100

bis zu 125 EUR monatlich

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

Weitere Vorteile
Keine Begrenzung auf den Rechnungsbetrag

Wir benötigen nur die Abrechnung Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung und Sie erhalten die vereinbarten Leistungen.

Automatische Anpassung an die gesetzliche Pflegeversicherung

Leistungsänderungen der Pflegepflichtversicherung sind ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersbegrenzung auch im Leistungsfall mitversichert.

uniVersa-Infoline

Telefonische Beratung zum Thema Pflege erhalten Sie über unser Gesundheitstelefon mediLine.

Unsere Pflegetagegeldtarife im Überblick

uni-PT-Komfortuni-PT-Premium
Pflegegrad 1uni-PT-KomfortIcon Minus

uni-PT-Premium

10 %*

Pflegegrad 2uni-PT-KomfortIcon Minus

uni-PT-Premium

30 %*

Pflegegrad 3uni-PT-KomfortIcon Minus

uni-PT-Premium

60 %*

Pflegegrad 4uni-PT-Komfort

50 %*

uni-PT-Premium

80 %*

Pflegegrad 5uni-PT-Komfort

100 %*

uni-PT-Premium

100 %*

Beitragsfreiheit im Leistungsfalluni-PT-Komfort

ab Pflegegrad 4

uni-PT-Premium

ab Pflegegrad 4

Sonderzahlunguni-PT-Komfort

10facher Tagessatz bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 bzw. 5. Danach alle zwei Jahre.

uni-PT-Premium

10facher Tagessatz bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Danach alle zwei Jahre.

*des vereinbarten Pflegetagegeldes
Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

Weitere Vorteile
Keine Wartezeiten, keine Karenzzeiten

Unsere Pflegetagegeldtarife leisten im Pflegefall sofort.

Doppelte Leistungen

Sie erhalten doppelte Leistung bis zum 65. Lebensjahr, wenn davor Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist oder im Haushalt des Pflegebedürftigen noch minderjährige Kinder versorgt werden müssen.

Nachversicherung/Tarifumstellung in andere Zusatztarife nach GKV-Reformen

Sie haben das Recht auf Nachversicherung bzw. Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung der sozialen oder privaten Pflegeversicherung, die in Reaktion auf Reformen der Leistungen (in Tarif uni PT-Komfort nur für Pflegegrade 4 und 5) in der gesetzlichen Pflegeversicherung von der uniVersa eingeführt werden. Und das ohne Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung der Vorversicherungszeit auf evtl. Wartezeiten.

Optionsrecht im Tarif uni PT-Komfort

Wenn Sie bei Abschluss das tarifliche Eintrittsalter von 55 Jahren noch nicht überschritten haben, profitieren Sie von besonderen Optionsrechten: Sie können nach 5 und 10 Jahren sowie zum 50. Geburtstag auf Wunsch ihren Vertrag in Tarif uni PT-Premium umstellen.

uniVersa-Infoline

Telefonische Beratung zum Thema Pflege erhalten Sie über unser Gesundheitstelefon mediLine.

uni-KSKT
Leistungsdauer

Für jeden Tag einer vollstationären Unterbringung erhalten Sie das von Ihnen gewählte Tagegeld.

Begleitperson

Doppelter Tagessatz bei Begleitung eines Kindes bis zum 15. Lebensjahr durch einen (Groß-)Elternteil während einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus.

Entbindungspauschale

Wir zahlen eine Pauschale von 10 Tagessätze nach einer Entbindung.

Kur- und Sanatoriumsaufenthalte

Das Tagegeld beträgt bei Behandlungen in einer Kuranstalt oder einem Sanatorium

bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 100 %,
ab dem vollendeten 40. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr 50 %,
ab dem vollendeten 65. Lebensjahr 25 % des Tagessatzes.

Auch bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalten, vollstationären Reha-Maßnahmen oder Anschlussheilbehandlungen erhalten Sie das Tagegeld für maximal 23 Tage innerhalb von drei Kalenderjahren.

Bonus-Leistungen

Erhöhung der Auszahlung um einen zusätzlichen Bonus von 50 % für Krankenhausaufenthalte von bis zu maximal 7 Tagen in einem Kalenderjahr.

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

uni-RD
Weltweiter Versicherungsschutz

Kostenerstattung für akut eintretende Krankheiten und Unfälle bis zu zwei Monaten.

Ambulante Behandlung

Untersuchung durch (Fach-)Ärzte.

Stationäre Behandlung

Privatstation und Wahlleistungen.

Zahnärztliche Behandlung

Akut notwendig werdende Instandsetzung für Zahnersatz.

Krankenrücktransport

Medizinisch sinnvoller und wirtschaftlich vertretbarer Rücktransport ins Inland - einschließlich der Aufwendungen für eine mitversicherte Begleitperson.

Bestattungs und Überführungskosten

Wir übernehmen bis 10.300 EUR.

Auslandsnotruf

Sie erreichen unseren telefonischen Informationsdienst rund um die Uhr.

Tel.: +49 911 5307-33074

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

uni-KU
Voraussetzung

Nur in Verbindung mit einem Tarif mit Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung.

Leistungsdauer

Gilt für Aufenthalte in einem Sanatorium oder einer Kurklinik

Erstattung für jeden Tag – auch Sonn- und Feiertage.
Bis zu 28 Tagen innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Zahlung des vereinbarten Kurtagegelds

Bei ärztlich verordneten Kur- und Sanatoriumsbehandlungen.

Besonderheiten

Kurtagegeld bis zu 6 Wochen, wenn Kur innerhalb von einem Monat nach mindestens 14-tägigem Krankenhausaufenthalt beginnt.

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