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Steigende Zinsen: Jetzt noch Freistellungsauftrag ändern

Nürnberg, 06.12.2023

Steigende Zinsen führen oft unbemerkt zu Kapitalerträgen, die versteuert werden. Sparer sollten deshalb zum Jahresende ihre Freistellungsaufträge prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Die Zeiten von Null- und Niedrigzinsen sind zum Glück vorbei. Wer Geld anlegt, kann sich über steigende Zinsen freuen. Allerdings bleiben Kapitalerträge bei Alleinstehenden nur bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei (zusammenveranlagte Ehepaare: 2.000). Dafür gibt es den Sparerfreibetrag. Zum Jahresende sollten Sparer ihre erteilten Freistellungsaufträge prüfen und gegebenenfalls anpassen. Sonst werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Und das kann schnell gehen: Bei einem Zins von zwei Prozent bleiben bei einem Alleinstehenden Kapitalanlagen bis 50.000 Euro steuerfrei, bei drei Prozent 33.333 Euro und bei vier Prozent gerade einmal 25.000 Euro, errechnet die uniVersa Versicherung. Wer bei der Prüfung feststellt, dass die Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag von 1.000 Euro pro Person liegen und sein Geld nicht unbedingt verfügbar braucht, kann es auch steueroptimiert in eine private Rentenversicherung investieren. Dort bleibt der Wertzuwachs während der Sparphase steuerfrei. „Wurde der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und bis zum 62. Lebensjahr abgeschlossen, bleibt bei einer Kapitalabfindung der halbe Ertrag – das ist die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beiträgen – ebenfalls steuerfrei“, erklärt die uniVersa. Wer lieber eine lebenslange Rentenzahlung wünscht, muss nur einen niedrigen Ertragsanteil versteuern. Bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren beträgt dieser zum Beispiel 17 Prozent. Das heißt, von einer Zusatzrente von 100 Euro monatlich bleiben 83 Euro steuerfrei und nur 17 Euro müssen als Ertrag bei der Einkommensteuererklärung versteuert werden.

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