Häufige Fragen / FAQ
Kfz-Versicherung
Sie haben noch ein paar Fragen zum Thema Versicherung?
Bei uns finden Sie kompetente und leicht verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist grundsätzlich immer zu empfehlen. Auf diesem werden alle wichtigen Daten festgehalten.
Bei einem Fahrzeugwechsel benötigen Sie natürlich für das neue Fahrzeug Versicherungsschutz. Stellen Sie einfach einen neuen Antrag. Diesen sowie die Angebotsberechnung erhalten Sie bei unseren Außendienst-Mitarbeitern.
Ein Anruf bei Ihrem Ansprechpartner bei der uniVersa Versicherung genügt. Von diesem erhalten Sie die eVB-Nummer.
Für die Anmeldung oder Ummeldung benötigen Sie:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein)
- Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
- Eine aktuelle TÜV Bescheinigung sowie die Bestätigung über die bestandene Abgasuntersuchung
- Die eVB-Nummer (= elektronische Versicherungsbestätigung) als Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung
Sie haben während der Zulassungsfahrt Versicherungsschutz in der Kfz- Haftpflichtversicherung.
Doch was ist eine Zulassungsfahrt? Zulassungsfahrten sind Fahrten, die in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren ausgeführt werden. Dies muss im zuständigen oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk des Halters geschehen.
Hinweis: Für Probefahrten und Überführungsfahrten benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.
Mit dem uniVersa Case Management bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Service an. Wir unterstützen Sie telefonisch bei der Abwicklung Ihres Schadens und begleiten Sie während des gesamten Schadenabwicklungsprozesses.
In der Sparte Kfz-Versicherung bieten wir Ihnen durch eine sofortige Kontaktaufnahme im Schadenfall einen zugeschnittenen Hilfeservice an und geben Ihnen nützliche Hinweise zum Ablauf der Schadenabwicklung z.B. bei einem Totalschaden.
Als Qualitätsversicherer ist es unser Ziel, Ihre Zufriedenheit zu steigern und damit erlebbare Mehrwerte zu schaffen.
Das Case Management steht Ihnen unter der folgenden Rufnummer zur Verfügung:
+49 911 5307–3765
Die „Grüne Karte" – internationale Versicherungskarte (IVK) – gilt als Versicherungsnachweis im Ausland. Sie enthält auch Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros vor Ort. Am besten führen Sie diese bei jedem Auslandsaufenthalt als Nachweis immer mit.
Ein Schadenfall führt zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Wie stark diese Rückstufung ausfällt, ergibt sich aus der Rückstufungstabelle. Je nach Tarif und je nach Fahrzeugart (Pkw, Kraftrad, usw.) gibt es unterschiedliche Rückstufungstabellen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, zum Beispiel auf ein anderes Fahrzeug oder eine andere Person. Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden.