Dienstunfähigkeitsversicherung
Arbeitskraftabsicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Verbeamtete Personen werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig, und haben daher einen speziellen Bedarf zur Absicherung der Arbeitskraft. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung hilft im Fall der Fälle die verbleibende Lücke zu schließen und die finanziellen Folgen abzufedern.

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Highlights

  • Infektionsklausel für alle

    Sie erhalten Ihre Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie aufgrund einer Infektionskrankheit Ihre berufliche Tätigkeit nicht fortsetzen dürfen.

  • Nachversicherungsgarantie

    Bauen Sie Ihre Absicherung bei besonderen Lebensereignissen (z.B. Beförderung, Hauskauf, Geburt) ohne erneute Gesundheitsprüfung aus.

  • Inflationsschutz einschließbar

    Um der Inflation entgegenzuwirken, können Sie bei uns eine (Leistungs-)Dynamik einschließen.

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Leistungen

Die uniVersa bietet – als einer von wenigen Versicherern – für bestimmte Gruppen von verbeamteten Personen die Möglichkeit, im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) bzw. Polizei-Dienstunfähigkeitsklausel (PDU-Klausel) zu vereinbaren und so für den Ernstfall ausreichend vorzusorgen. Gegenüber der alleinigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die DU/PDU-Klausel erheblich weiter gefasst, d.h. geringere gesundheitliche Einschränkungen müssen vorhanden sein, damit eine verbeamtete Person seine Versicherungsleistung erhält. Unter Umständen kann die Dienstunfähigkeit schon festgestellt werden, wenn die Arbeitsfähigkeit noch über 50% liegt.

Alle Leistungen zu unseren Berufsunfähigkeits-Tarifen finden Sie hier.

LeistungenPremiumSBU / ExklusivSBU
Dienstunfähigkeits-Klausel

Durch die Vereinbarung unserer DU-Klausel gilt die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (aus gesundheitlichen Gründen) als Berufsunfähigkeit – für den versicherte verbeamtete Person stellt dies eine wesentliche Vereinfachung der Leistungsprüfung dar.

Polizeidienstunfähigkeits-Klausel

Bei der PDU-Klausel leistet die uniVersa ab dem Zeitpunkt, ab dem die Entlassung bzw. Versetzung wegen Polizeidienstunfähigkeit wirksam wird, längstens für 36 Monate. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch auch nach Ablauf dieses Zeitraums bestehen, wenn bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit besteht.

Absicherungshöhen

• Einfacher und mittlerer Dienst (i.d.R. A2-A9) maximal 750 EUR Monatsrente
• Gehobener Dienst (i.d.R. A9-A13) maximal 900 EUR Monatsrente
• Höherer Dienst (i.d.R. A13-A16) maximal 1.100 EUR Monatsrente

Besonderheit für Beamte auf Probe oder Widerruf

Beamte auf Widerruf oder Probe, beziehungsweise Richter auf Probe können für den in jungen Jahren erhöhten Absicherungsbedarf einen zusätzlichen Vertrag über 1.250 EUR Monatsrente abschließen. Je nach Beruf mit 5jähriger Versicherungsdauer und verlängerter Leistungsdauer, zum Beispiel bis zum 67. Lebensjahr.

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Gut zu wissen

Karenzzeit

Vereinbaren Sie eine Karenzzeit, wird der Beginn der Zahlung der BU-Rente um die entsprechende Anzahl von Kalendermonaten (Wahl zwischen 6,12, 18 oder 24 Monaten) nach hinten verschoben.

Je länger die vereinbarte Karenzzeit ist, umso mehr sinkt der Beitrag.

unisafe | HQ

Wir garantieren PKV-Vollversicherten bei Einschluss von „unisafe|HQ“ einen lückenlosen Übergang zwischen Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsleistungen im Versicherungsfall. Dadurch werden zeitaufwändige Doppeluntersuchungen mit womöglich unterschiedlichen Ergebnissen vermieden. Diese Garantie kostet Sie keinen Cent extra.

Zahlungsschwierigkeiten

Sollten Sie einmal Schwierigkeiten haben, Ihren Beitrag zu bezahlen, haben wir flexible Lösungen für Sie.

Überschussanlage

Die Verwendung Ihrer Überschüsse können Sie frei wählen:

  • Reduzierung des eigenen Beitrags (Beitragsverrechnung)
  • Verzinsliche Ansammlung
  • Anlage in Investmentfonds

Weitere Informationen finden Sie in unseren Fondsinformationen.

Häufig gestellte Fragen

  • Verbeamtete Personen sind dauerhaft dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder wegen des körperlichen Zustandes nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig wird auch gesehen, wer innerhalb von sechs Monaten, mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und es auch zukünftig nicht machen kann.

  • Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente ist eine persönliche Entscheidung und ist abhängig von Ihrem Versorgungsbedarf. Ziel ist es die Versorgungslücke, die schätzungsweise entsteht zu schließen. Meist wird eine DU-Rente gleich der Höhe des Ruhegehalts festgelegt.

  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für alle verbeamteten Personen empfehlenswert. Sie müssen auf Ihren gewohnten Lebensstandard nicht verzichten und sind finanziell abgesichert. Besonders wichtig ist die Absicherung für Beamtenanwärter, da Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit noch kein Ruhegehalt bekommen und somit auch kein Einkommen mehr hätten.

  • Eine spezielle Dienstunfähigkeit, besteht nur dann, wenn verbeamtete Personen Ihren besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr genügen und auch innerhalb eines Jahres keine Aussicht auf Besserung besteht. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Polizei- oder Feuerwehrbeamte.

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