Krankentagegeld
Sie möchten Ihren gewohnten Lebensstandard auch bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit halten? Unsere Krankentagegeldversicherung uni-KT bietet Ihnen finanziellen Schutz bei einer länger andauernden Krankheit oder Unfall ohne die Ersparnisse angreifen zu müssen.
Highlights
Leistungen
uni-KT | |
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Leistungsdauer | Ohne zeitliche Begrenzung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit. |
Allgemeine Leistungsanpassung | Alle zwei Jahre geben wir Ihnen die Gelegenheit ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten das vereinbarte Krankentagegeld entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung anzupassen. |
Besondere Leistungsanpassung | Bei Änderung des Nettoeinkommens oder der Lohnfortzahlungsdauer können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten innerhalb von zwei Monaten Ihren Versicherungsschutz anpassen. |
Tarifstufen für gesetzlich Versicherte | uni-KT 43: Leistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit |
Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.
Rechenbeispiel
Tarif: uni-KT 43/15
- Krankentagegeld in Höhe von 15 EUR täglich
- Leistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Für Alter 25 mit Versicherungsbeginn in 2025
Gut zu wissen
Kundenportal und RechnungsApp
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Schnelle Leistungserstattung
Unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt drei Werktage. Einen Tag später haben Sie die Überweisung auf Ihrem Konto.
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Telefonisch sind wir montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr für Sie erreichbar
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Häufig gestellte Fragen
Mit einer Krankentagegeldversicherung sichern Sie Ihren Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit ab.
Bei einer länger andauernden Krankheit zahlt Ihr Arbeitgeber den Lohn i.d.R. nur für sechs Wochen weiter. Danach erhalten Sie von Ihrer Kasse ein Krankengeld, welches allerdings unter Ihrem Nettoeinkommen liegt. Davon müssen auch noch die Sozialabgaben bezahlt werden. Eine Krankentagegeldversicherung soll die so entstandene Lücke decken.
Sie sollten die Höhe Ihres Krankentagegeldes so wählen, dass es den monatlichen Einkommensausfall abdeckt. Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie 70 % Ihres Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 % Ihres Nettoeinkommens als Krankengeld gezahlt (der niedrigere Wert wird angesetzt). Von diesem Krankengeld müssen noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die Differenz aus Ihrem Nettoeinkommen zum monatlichen Krankengeldauszahlungsbetrag geteilt durch 30 Tage ergibt den auf volle 5 EUR gerundeten täglichen Einkommensausfall. Ihr Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld nicht höher sein als Ihr Nettoeinkommen.
Es bestehen grundsätzlich die bedingungsgemäßen Wartezeiten von drei Monaten bzw. acht Monaten für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Je nach gewählter Tarifstufe beginnt die Leistung ab einer bestimmten Dauer der Arbeitsunfähigkeit, z. B. in Tarif uni-KT 43 ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.
Sie erhalten das Krankentagegeld so lange, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht. Mit Eintritt einer Berufsunfähigkeit endet die Leistung aus dem Tarif.
Sie haben die Möglichkeit Ihr versichertes Krankentagegeld alle zwei Jahre entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung anzupassen. Die Anpassung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit einer individuellen Anpassung Ihres Krankentagegeldes bei Erhöhung Ihres Nettoeinkommens bzw. Anpassung der Tarifstufe bei Änderung der Fortzahlungsdauer des Arbeitsentgelts (bei Arbeitnehmern) ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Die Anpassung muss innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt der Änderung erfolgen.
Die Mindestvertragsdauer im Tarif uni-KT beträgt ein Jahr. Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
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Weitere Fragen und Informationen rund um die Krankenversicherung finden Sie hier.
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