EZ
Ambulante Zusatzversicherung

uni-EZ

Sie möchten auch als gesetzlich Versicherter von der Behandlung eines Heilpraktikers profitieren? Unser ambulanter Zusatztarif uni-EZ beteiligt sich nicht nur an den anfallenden Kosten, sondern sieht auch Leistungen für Sehhilfen, Vorsorge und Zuzahlungen vor.

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Highlights

  • Bis zu 80 % Erstattung für alternative Heilmethoden

    Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker nach dem Hufeland-Verzeichnis.

  • 80 % Erstattung für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen

    Gesetzliche Vorsorge- und Ergänzungsuntersuchungen ohne Altersbegrenzungen und ohne festgelegte Zeitabstände.

  • Bis zu 300 EUR für Sehhilfen

    Wir beteiligen uns an den Kosten für Brillengläser/-gestelle und ggf. Kontaktlinsen.

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Leistungen

Unsere Tarifstufen im Überblick
uni-EZ 1uni-EZ 2
Gesetzliche Zuzahlungenuni-EZ 1

80 %

uni-EZ 2

80 %

Vorsorgeuntersuchungenuni-EZ 1

80 %

uni-EZ 2

80 %

Naturheilverfahren/Heilpraktikeruni-EZ 1

40 %

uni-EZ 2

80 %

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimitteluni-EZ 1

40 %

uni-EZ 2

80 %

Sehhilfen

Hierzu gehören Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen (nur in der Tarifstufe uni-EZ 2).

uni-EZ 1

150 EUR
innerhalb von 2 Kalenderjahren

uni-EZ 2

300 EUR
innerhalb von 2 Kalenderjahren

Jahresleistunguni-EZ 1

750 EUR
pro Kalenderjahr

uni-EZ 2

1.500 EUR
pro Kalenderjahr

Einmaliges Kindergeld

Ohne Anrechnung auf die Jahresleistung.

uni-EZ 1

100 EUR

uni-EZ 2

150 EUR

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • Höherversicherung von Tarifstufe uni-EZ 1 in Tarifstufe uni-EZ 2

    Wir garantieren Ihnen die Umstellung von Tarifstufe uni-EZ 1 in die Tarifstufe uni-EZ 2 zu bestimmten Stichtagen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

    Nachversicherung in andere uniVersa-Zusatztarife

    Zu bestimmten Stichtagen bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung mit unseren Tarifen uni-GZ bzw. uni-GZ plus für Zahnersatz, Hilfsmittel und Auslandsreisen sowie unseren stationären Zusatztarifen uni-SZ, uni-SZ II plus und uni-SZ II zu ergänzen.

    Nachversicherung/Tarifumstellung in andere Zusatztarife nach GKV-Reformen

    Sie haben das Recht auf Nachversicherung bzw. Umstellung in neue GKV-Zusatztarife, die in Reaktion auf in Kraft tretende GKV-Reformen von der uniVersa eingeführt werden. Und das ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

    Sicherheitsgarantien für den Nachwuchs

    Sie haben das Recht auf Nachversicherung Ihrer eigenen Kinder zum Ersten des Monats in dem das Kind das 12. Lebensjahr oder das 18. Lebensjahr vollendet - ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

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    Rechenbeispiel

    Tarif: uni-EZ 1

    • 80 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen
    • 40 % Erstattung für Naturheilverfahren/Heilpraktiker
    • Brillen bis 150 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren uvm.

    Für Alter 25 mit Versicherungsbeginn in 2025

    7,14 EUR pro Monat
    Kinder zahlen nur 1,14 EUR pro Monat.

    Weiteres Rechenbeispiel

  • Tarif: uni-EZ 2

    • 80 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen
    • 80 % Erstattung für Naturheilverfahren/Heilpraktiker
    • Sehhilfen bis 300 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren uvm.

    Für Alter 25 mit Versicherungsbeginn in 2025

    21,34 EUR pro Monat
    Kinder zahlen nur 5,97 EUR pro Monat.
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    Gut zu wissen

    Serviceleistungen Rechnungsapp und e-Abrechnung

    Kundenportal und RechnungsApp

    • Rechnungen bequem online einreichen. Einfach fotografieren und mittels RechnungsApp senden oder im Kundenportal hochladen.
    • Elektronisches Postfach. Sie erhalten sofortige Rückmeldung über eingegangene und bearbeitete Belege per E-Mail.
    • Schnell und einfach. Ihre persönlichen Daten wie Name und Adresse können Sie immer selbst auf den neuesten Stand bringen.

    Holen Sie sich unsere RechnungsApp jetzt gleich im Apple App Store® und Google PlaystoreTM und registrieren Sie sich für das Kundenportal.

    • Schnelle Leistungserstattung

      Schnelle Leistungserstattung

      Unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt drei Werktage. Einen Tag später haben Sie die Überweisung auf Ihrem Konto.

    • Kombinieren mit uni-opti

      Kombinieren Sie mit uni-OPTI

      Erhalten Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitszustand für eine spätere private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung.

    • Service Fragen

      Sie haben Fragen?

      Telefonisch sind wir montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr für Sie erreichbar.

      +49 911 5307-3600

    Häufig gestellte Fragen

  • Es bestehen grundsätzlich die bedingungsgemäßen Wartezeiten von drei Monaten.

  • Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen" spiegelt seit über 25 Jahren (akt. 8. Auflage) den Inhalt und Umfang des derzeitigen Standes der komplementär-medizinischen Verfahren wider: von der Naturheilkunde bis zur Homöopathie, von der Anthroposophischen Medizin über die Traditionelle Chinesische Medizin bis hin zu den Bioelektrischen Verfahren.
    Herausgeber des "Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen" ist die Hufelandgesellschaft e.V., welche 1975 als Dachverband für Ärztegesellschaften aus den Bereichen Naturheilverfahren und Komplementärmedizin gegründet wurde.

  • Erstattungsfähig sind besondere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder:

    • Neugeborenen Audio-Check: Untersuchung zur Früherkennung von Schwerhörigkeit
    • Kleinkind Schiel-Vorsorge: Augenärztliche Früherkennung auf Schwachsichtigkeit und Schielen
    • Jugendlichen-Intervall-Check: Zusätzliche Durchführung der gesetzlich eingeführten Jugendgesundheitsuntersuchung


    Für uni-EZ 2-Versicherte zusätzlich:

    • Kinder-Intervall-Check: Wiederholung der gesetzlich eingeführten Kinder-Früherkennungs-Untersuchungen
    • Krebsvorsorge für Männer: Untersuchung zur Früherkennung des Prostata-Karzinoms mittels Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens (PSA)
    • Auflichtmikroskopische Untersuchung zur Differentialdiagnostik von Hautveränderungen
    • „Baby-Fernsehen“: sonographische Schwangerschaftsuntersuchung bei Nicht-Risiko-Schwangerschaften außerhalb der nach der Mutterschafts-Richtlinie vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen
    • zusätzliche Labordiagnostik in der Schwangerschaft: Triple-Test zur Abschätzung des Risikos von Morbus Down (Trisomie 21) und Neuralrohrdefekten (z. B. „offener Rücken“) für den Fetus
    • Glaukom-Früherkennung: Untersuchung zur Früherkennung der mit Erblindungsgefahr verbundenen Augenkrankheit „Grüner Star“ mittels Messung des Augeninnendrucks, Spiegelung des Augenhintergrundes und Prüfung des Gesichtsfeldes
    • Knochendichte-Messung bei Frauen: Osteodensitometrie zur Früherkennung der Osteoporose (Knochenschwund)
  • Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten ihrer individuellen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Sie fallen zusätzlich zu den Beitragszahlungen an. Die Zuzahlungspflicht besteht zum Beispiel bei Krankenhausbehandlung, stationären Vorsorge-und Rehabilitationsleistungen, Heil-und Hilfsmitteln, Fahrkosten, Arznei-und Verbandmitteln, Zahnersatz, Haushaltshilfe und häuslicher Krankenpflege. Geregelt sind sie im § 61 SGB V.

  • Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

  • Sie möchten noch mehr wissen?

    Weitere Fragen und Informationen rund um die Krankenversicherung finden Sie hier.

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