Uni med a
Ambulante Zusatzversicherung

uni-med|A

Sie möchten als gesetzlich Versicherter nicht auf Naturheilverfahren und alternative Behandlungsmethoden verzichten?
Unser ambulanter Zusatztarif uni-med|A bietet Ihnen in drei Tarifstufen zusätzlich umfassende Vorsorgeleistungen und beste Aussichten für Ihre Augen. Natürlich gesund mit nur einer Gesundheitsfrage.

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Highlights

  • Bis zu 90 % Erstattung für alternative Heilmethoden

    Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker und Osteopathen ohne Beschränkung auf das Hufelandverzeichnis.

  • Bis zu 375 EUR für Vorsorgeuntersuchungen

    Alle ambulanten Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzungen und ohne festgelegte Zeitabstände.

  • Bis 300 EUR für Sehhilfen/ 1.500 EUR für Laser-OPs

    Wir beteiligen uns an den Kosten für Brillengläser/-gestelle und Kontaktlinsen einschl. notwendiger Reparaturen.

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Leistungen

Unsere Tarifstufen im Überblick
uni-med|A-Komfortuni-med|A-Premiumuni-med|A-Exklusiv
Naturheilverfahren/ Heilpraktiker inkl. Osteopathieuni-med|A-Komfort

50 % bis 600 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

uni-med|A-Premium

70 % bis 1.200 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

uni-med|A-Exklusiv

90 % bis 1.800 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

Vorsorgeuntersuchungen inkl. Schutzimpfungenuni-med|A-Komfort

125 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

uni-med|A-Premium

250 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

uni-med|A-Exklusiv

375 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

Sehhilfen

Hierzu gehören Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen.

uni-med|A-Komfort

200 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

uni-med|A-Premium

250 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

uni-med|A-Exklusiv

300 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

Refraktive Chirurgie

Nach dem 2. Versicherungsjahr (VJ) Leistungsanspruch bis zum halben bzw. nach dem 4. VJ bis zum vollen Leistungshöchstbetrag.

uni-med|A-Komfort

500 EUR

uni-med|A-Premium

1.000 EUR

uni-med|A-Exklusiv

1.500 EUR

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • Naturheilkunde

    Erstattet werden alle ambulanten Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker nach Methoden der Naturheilkunde und außerschulmedizinischen Verfahren inkl. aller im jeweils aktuellen Hufelandverzeichnis genannten Therapieformen.

    Osteopathie

    Vom Arzt verordnete osteopathische Behandlungen - auch durch einen Osteopathen oder speziell ausgebildeten Physiotherapeuten - sind mitversichert.

    Sehhilfen

    Erstattung für Brillengläser, Brillengestelle (einschließlich notwendiger Reparaturen) und Kontaktlinsen auch ohne Änderung der Sehschärfe.

    Refraktive Chirurgie

    Mitversichert sind nach dem 2. Versicherungsjahr auch operative Maßnahmen zur Behebung von Fehlsichtigkeit wie z. B. LASIK- oder LASEK-Operationen, Clear-Lens-Exchange.

    Vorsorge

    Erstattung für alle ambulanten Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte ohne Altersbegrenzung und ohne festgelegte Zeitabstände - auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

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    Rechenbeispiel

    Tarifstufe: uni-med|A-Premium

    • 70 % bis zu 1.200 EUR für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker 
      - auch Osteopathie innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • 250 EUR für alle Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen durch Ärzte
      innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • 250 EUR für Sehhilfen innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Bis zu 1.000 EUR ab dem 5. Versicherungsjahr für refraktive Chirurgie wie z. B. LASIK (500 EUR nach dem 2. VJ)

    Für Alter 25 mit Versicherungsbeginn in 2025

    16,70 EUR pro Monat
    Kinder zahlen nur 5,89 EUR pro Monat.

    Weitere Rechenbeispiele

  • Tarifstufe: uni-med|A-Komfort

    • 50 % bis zu 600 EUR für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker
      - auch Osteopathie innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • 125 EUR für alle Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen durch Ärzte
      innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • 200 EUR für Sehhilfen innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Bis zu 500 EUR ab dem 5. Versicherungsjahr für refraktive Chirurgie wie z. B. LASIK (250 EUR nach dem 2. VJ)

    Für Alter 25 mit Versicherungsbeginn in 2025

    7,05 EUR pro Monat
    Kinder zahlen nur 2,93 EUR pro Monat.
  • Tarifstufe: uni-med|A-Exklusiv

    • 90 % bis zu 1.800 EUR für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker
      - auch Osteopathie innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • 375 EUR für alle Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen durch Ärzte
      innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • 300 EUR für Sehhilfen innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Bis zu 1.500 EUR ab dem 5. Versicherungsjahr für refraktive Chirurgie wie z. B. LASIK (750 EUR nach dem 2. VJ)

    Für Alter 25 mit Versicherungsbeginn in 2025

    38,45 EUR pro Monat
    Kinder zahlen nur 12,90 EUR pro Monat.
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    Gut zu wissen

    Serviceleistungen Rechnungsapp und e-Abrechnung

    Kundenportal und RechnungsApp

    • Rechnungen bequem online einreichen. Einfach fotografieren und mittels RechnungsApp senden oder im Kundenportal hochladen.
    • Elektronisches Postfach. Sie erhalten sofortige Rückmeldung über eingegangene und bearbeitete Belege per E-Mail.
    • Schnell und einfach. Ihre persönlichen Daten wie Name und Adresse können Sie immer selbst auf den neuesten Stand bringen.

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    • Schnelle Leistungserstattung

      Schnelle Leistungserstattung

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    • Service Fragen

      Sie haben Fragen?

      Telefonisch sind wir montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr für Sie erreichbar.

      +49 911 5307-3600

    Häufig gestellte Fragen

  • Es bestehen grundsätzlich die bedingungsgemäßen Wartezeiten von drei Monaten.

  • Erstattungsfähig sind alle ambulanten Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker nach Methoden der Naturheilkunde und nach außerschulmedizinischen Methoden einschließlich der in diesem Rahmen erbrachten Heilmittel, angeordneten Laborleistungen und verordneten Arznei- und Verbandsmittel.
    Insbesondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem jeweils aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH ) und nach dem jeweils aktuellen Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtlinien (Hufeland-Verzeichnis). Hierzu gehören beispielsweise:

    • Akupunktur
    • Anthroposophie
    • Bachblütentherapie
    • Biochemie (Schüßler Salze)
    • Chiropraktik
    • Homöopathie (einschließlich Globuli)
    • Osteopathie
    • Phytotherapie
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).
  • Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen" spiegelt seit über 25 Jahren (akt. 8. Auflage) den Inhalt und Umfang des derzeitigen Standes der komplementär-medizinischen Verfahren wider: von der Naturheilkunde bis zur Homöopathie, von der Anthroposophischen Medizin über die Traditionelle Chinesische Medizin bis hin zu den Bioelektrischen Verfahren.
    Herausgeber des "Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen" ist die Hufelandgesellschaft e.V., welche 1975 als Dachverband für Ärztegesellschaften aus den Bereichen Naturheilverfahren und Komplementärmedizin gegründet wurde.

  • Ja, wenn die Behandlung von einem Arzt auf einem Privatrezept verordnet wurde und qualitätsgesichert von einem zur osteopathischen Leistungserbringung berechtigten Physiotherapeuten durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

  • Alle von einem Arzt durchgeführten ambulanten Vorsorgeuntersuchungen, die der Früherkennung von Krankheiten dienen, welche nach einer eventuellen Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge verbleiben.

    Hierzu gehören beispielsweise:

    • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
    • Gesundheits Check-up
    • Manager Check-up
    • Ultraschall Check-up
    • Augenvorsorge
    • Glaukomfrüherkennung
    • Erweiterte Laborwerte
    • Knochendichtemessung
    • Hautkrebsvorsorge
    • Gynäkologische Ultraschalluntersuchung
    • Ultraschall Brustkrebsvorsorge
    • Urologische Krebsvorsorge
    • Darmspiegelung
    • Schwangerschaftsvorsorge
    • Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) ohne Altersbegrenzungen und ohne festgelegte Zeitabstände
    • Kinder- und Jugendlichenvorsorge.
  • Unter Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, versteht man Vorsorgeleistungen, die von einem Arzt erbracht werden, aber nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gehören.

    Hierzu gehören beispielsweise:

    • Augeninnendruckmessung zur Glaukom Früherkennung
    • Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
    • M2-PK-Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung
    • MRT zur Früherkennung einer Alzheimer Demenz
    • NMP22-Test zur Früherkennung von Harnblasenkrebs
    • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
    • Toxoplasmose-Test bei Schwangeren (Früherkennung)
    • Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
    • Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung.
  • Die Mindestvertragsdauer im Tarif uni-med|A beträgt zwei Jahre. Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

  • Sie möchten noch mehr wissen?

    Weitere Fragen und Informationen rund um die Krankenversicherung finden Sie hier.

    Produktvideo - Ambulante Zusatzversicherung

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