Schadenmeldung & Leistungsservice

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Pflegeversicherung & -antrag

Sie oder eine mitversicherte Person haben bei uns eine Pflegepflichtversicherung nach Tarif PVN oder PVB und möchten einen Erstantrag auf Pflegeleistungen stellen? Hier können Sie das unbürokratisch und digital tun.

Wenn eine Pflege zu Hause geplant ist:

Unten finden Sie den Erstantrag auf ambulante Pflegeleistungen, wichtige Informationen und Unterstützungsangebote der Pflegeberatungsstelle Compass.

  • Wenn eine Pflege zu Hause geplant ist:

    Unten finden Sie den Erstantrag auf ambulante Pflegeleistungen, wichtige Informationen und Unterstützungsangebote der Pflegeberatungsstelle Compass.

  • Sie benötigen einen Antrag für Kinder/Jugendliche, für die Versorgung in einem Pflegeheim oder möchten als Krankenhaus für eine bei uns versicherte Person einen Erstantrag stellen?

    Bitte rufen Sie uns unter +49 911 5307-3603 an.

    Wir schicken Ihnen dann die nötigen Antragsunterlagen zu.

Pflegeantrag digital einreichen - so wird's gemacht:

Bevor Sie starten: Bitte beachten Sie, dass Sie den Online-Antrag nur nutzen können, wenn Sie selbst versicherte Person sind.
Im Antragsprozess werden Einverständniserklärungen gegeben, die nur die versicherte Person oder ihr gesetzlicher Vertreter selbst abgeben kann.

  1. Speichern Sie alle drei PDF-Dokumente von dieser Seite auf Ihrem PC.
     
  2. Füllen Sie das PDF „Antrag auf ambulante Pflegeleistungen" vollständig aus und speichern den befüllten Antrag auf Ihrem PC.
     
  3. Klicken Sie auf „Jetzt Pflegeantrag hochladen".
     
  4. Füllen Sie die Felder bei „Persönliche Angaben" aus, dann können Sie den auf Ihrem PC gespeicherten Pflegeantrag direkt hochladen und ggf. zusätzliche Dokumente (z. B. Vollmachen etc.). [max. 1 MB pro Datei möglich]
     
  5. Stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu, bestätigen Sie den Erhalt der genannten Unterlagen und klicken Sie auf den Button „Absenden"
     
  6. Fertig!

Pflegeantrag und weitere Informationen als PDF-Download

Wichtiger Hinweis:

Dieser Antrag ist ausschließlich für die Nutzung der Hochladefunktion („jetzt Pflegeantrag hochladen")
unterhalb der drei PDF-Dokumente vorgesehen.

Mit dieser werden zwingend notwendige Zustimmungen und Erklärungen eingeholt, ohne die der Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Möchten Sie diese Funktion nicht nutzen, rufen Sie uns bitte unter +49 911 5307-3603 an. Sie erhalten dann die nötigen Antragsunterlagen per Post.

Pflegebedürftigkeit - einfach erklärt

Mit den kurzen Erklärvideos von MEDICPROOF (dem medizinischen Dienst der Privaten Pflegeversicherungen) möchten wir Ihnen helfen, sich auf die medizinische Begutachtung vorzubereiten. Sie erklären auch, welche Bereiche untersucht und bewertet werden und wie daraus der Pflegegrad ermittelt wird.

Weitere Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie hier.

  • Sie möchten wissen, wie sich Ihr Begutachtungsergebnis zusammensetzt? In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie der jeweilige Pflegegrad ermittelt wird und welche Bedeutung die unterschiedlichen Punkte für das Ergebnis haben.

  • Sie haben Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt und möchten sich nun optimal auf den Termin mit einer Gutachterin oder einem Gutachter von MEDICPROOF vorbereiten?

  • Herr Kramer ist dement, aber noch gut zu Fuß – welchen Einfluss hat das auf seinen ermittelten Pflegegrad und wieso? In unserem „Praxis-Check" erfahren Sie alles Wissenswerte zu Modul 1 - Mobilität

  • Beim Kaffeekochen benötigt der demente Herr Kramer Unterstützung, da er die Reihenfolge durcheinander bringt. Für Frau Schneider ist nicht die Reihenfolge das Problem, sondern das Durchführen. Wie viele Punkte erhalten beide in Modul 2?

  • Herr Krüger spricht täglich mit seiner verstorbenen Ehefrau – eine typische Wahnvorstellung, für die er jedoch keine Punkte erhält. Wieso das so ist, erfahren Sie in unserem „Praxis-Check" zu Modul 3.

  • Das Modul 4 (Selbstversorgung) hat den größten Einfluss auf das Begutachtungsergebnis. Was bedeutet das für den dementen Herrn Kramer? In unserem "Praxis-Check: Modul 4" erfahren Sie es!

  • Die kleine Eva und der demente Herr Kramer erhalten in Modul 5 Punkte - wieso das so ist, erfahren Sie in unserem Praxis-Check zu Modul 5!

  • Pflegezusatz

    uni-PV plus

    Pflegeversicherung

    Eine umfassende Pflegeversorgung ist teuer. Auch nach den Leistungsverbesserungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung weiterhin nur eine Teilkaskoabsicherung. Sorgen Sie bereits heute vor.