BKV
Geschäftskunden

Betriebliche Krankenversicherung

Sie möchten in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren? Mit unserer betrieblichen Krankenversicherung können Sie die Produktivität Ihres Unternehmens steigern. Denn gesündere Beschäftigte sind produktiver und engagierter!

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Highlights

  • Vier Tarife zur Auswahl

    Wählen Sie für Ihre Mitarbeitenden die passende Gesundheitsversorgung aus den Bereichen Vorsorge, Zahn und stationär.

  • Einfaches Handling

    Im Leistungsfall korrespondieren Ihre Mitarbeitenden direkt mit uns. Für Sie entsteht dadurch kein Aufwand – über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg

  • Wettbewerbsvorteil sichern

    Steigern Sie Ihre Attraktivität als Unternehmen.

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Leistungen

Unsere Betriebliche Krankenversicherung im Überblick
uni-bVO
Schutzimpfungen

Vorsorge

100 % Erstattung nach gesetzlichen Programmen.
Ohne Altersbegrenzungen, ohne festgelegte Zeitabstände.

Individuelle Vorsorgemaßnahmen

Leistungshöchstbeträge innerhalb von zwei Kalenderjahren

Tarifstufe uni-bVO 250: 250 EUR
Tarifstufe uni-bVO 500: 500 EUR
Tarifstufe uni-bVO 750: 750 EUR

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

uni-bZB
Professionelle Zahnreinigung/Zahnprophylaxe

75 EUR pro Kalenderjahr

Hochwertige Füllungen und Inlays

Zusammen mit der Kasse erstatten wir 85 % bis insgesamt 1.000 EUR je Kalenderjahr.

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

uni-bZE
Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung

100 % zusammen mit der Kasse

Hochwertiger Zahnersatz

Hierzu zählen z.B. Brücken, Kronen

80 % zusammen mit der Kasse

Implantate/implantatgetragener Zahnersatz

inklusive Knochenaufbau

80 % zusammen mit der Kasse

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

uni-bKH
Freie Krankenhauswahl

Wahl unter allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern

Unterbringung

Zweibettzimmer

Chefarztbehandlung

100%
Wenn medizinisch notwendig auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.

Ambulante Operationen

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Eine betriebliche Krankenversicherung ist eine zwischen einem Unternehmen und einer privaten Krankenversicherung vereinbarte arbeitgeberfinanzierte Gruppenversicherung.
Ziel ist es, der gesamten Belegschaft oder einem definierten Mitarbeiterkreis einen Krankenversicherungsschutz als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen.

  • Aus Sicht des Unternehmens:

    • Steigende Attraktivität

    • Senkung der Fluktuation

    • Mitarbeiterbindung

    • Verringerung der Krankenquote und Ausfallzeiten

    • Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen

    • Beiträge sind steuerlich absetzbar

    • Alternative zur Gehaltserhöhung

     

    Aus Sicht der Beschäftigten:

    • Bessere medizinische Versorgung

    • Keine Gesundheitsprüfung

    • Sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn (keine Wartezeiten) bei Absicherung über das Unternehmen

    • Beitragsübernahme durch das arbeitgebende Unternehmen

    • Mitversicherung von Familienangehörigen zu Sonderkonditionen möglich

    • Abschluss zusätzlicher Tarife gegen eigenen Beitrag möglich

    • Fortführen des Versicherungsschutzes auch nach Firmenaustritt möglich

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    Gut zu wissen

    Serviceleistungen Rechnungsapp und e-Abrechnung

    Kundenportal und RechnungsApp

    • Rechnungen bequem online einreichen. Einfach fotografieren und mittels RechnungsApp senden oder im Kundenportal hochladen.
    • Elektronisches Postfach. Sie erhalten sofortige Rückmeldung über eingegangene und bearbeitete Belege per E-Mail.
    • Schnell und einfach. Ihre persönlichen Daten wie Name und Adresse können Sie immer selbst auf den neuesten Stand bringen.

    Holen Sie sich unsere RechnungsApp jetzt gleich im Apple App Store® und Google PlaystoreTM und registrieren Sie sich für das Kundenportal.

    Häufig gestellte Fragen

  • Versichert werden können Mitarbeitende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Voraussetzungen sind, dass mindestens 90 % der GKV-Versicherten

    - aller Arbeitnehmenden oder
    - einer speziellen Personengruppe (z. B. Führungskräfte, einzelne Geschäftsbereiche, Abteilungen, Filialen, …)

    und mindestens 10 Mitarbeitende (Tarife uni-bVO, uni-bZB, uni-bZE) bzw. 50 Mitarbeitende (Tarif uni-bKH) versichert wer

  • Nein. Unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen, können für unterschiedliche Gruppen auch verschiedene Tarife bzw. Tarifkombinationen gewählt werden.

  • Nein. Im Leistungsfall korrespondieren die Mitarbeitenden direkt mit der uniVersa.

  • Ja. Die Aufwendungen des Unternehmens zu einer bKV sind gem. § 4 Abs. 4 EStG immer als Betriebsausgaben absetzbar. Darüber hinaus sind die Versicherungsleistungen aus der bKV steuer- und sozialabgabenfrei.

  • Folgende bKV-Spezialtarife stehen zur Auswahl:

    - uni-bVO 250: Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen bis 250 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren (KJ)
    - uni-bVO 500: Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen bis 500 EUR innerhalb von 2 KJ
    - uni-bVO 750: Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen bis 750 EUR innerhalb von 2 KJ
    - uni-bZB: Leistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlung
    - uni-bZE: Leistungen für Zahnersatz
    - uni-bKH: Leistungen für stationäre Behandlung durch Chefarzt und Erstattung der Mehrkosten für eine bessere Unterbringung im Zweibettzimmer

  • Im Hinblick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen wird der Beitrag zu einer bKV oft als Jahresbeitrag vereinbart. Es kann aber auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlweise ohne Beitragszuschlag gewählt werden.

  • Nein. Sofern eine bKV-Absicherung durch das arbeitgebende Unternehmen vereinbart wird, gibt es in den bKV-Tarifen keine Wartezeiten.

  • Nein. Im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten Absicherung verzichtet die uniVersa auf eine Gesundheitsprüfung.

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