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Serviceleistungen
Beitragsrückerstattung
Seit vielen Jahren belohnen wir in der Krankenversicherung unsere Mitglieder, die keine Leistungen beanspruchen. Diese Beitragsrückerstattung ist für eine Vielzahl von Tarifen möglich. Gerne prüfen wir für Sie vorab, ob die Erstattung der Rechnungen oder die mögliche Beitragsrückerstattung günstiger ist.
Voraussetzungen für den Erhalt der Beitragsrückerstattung sind unter anderem:
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aktiver Versicherungsschutz für das gesamte Kalenderjahr (außer bei Neubeginn)
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keine Leistungsauszahlung
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vollständige Beitragszahlung im entsprechenden Geschäftsjahr
- Versicherungsverhältnis besteht noch bis 30.06. des Folgejahres oder endete nach dem 31.12. des Geschäftsjahres wegen eingetretener Versicherungspflicht oder Tod
Da es sich um eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung handelt (außer Ihr Tarif sieht etwas anderes vor), wird über die Höhe im Rahmen der Mitgliedervertreterversammlung jedes Jahr neu entschieden.
Grundlage für die individuelle Berechnung ist der Monatsbeitrag des begünstigten Tarifs. Je nach Anzahl der leistungsfreien Jahre, wird so der endgültige Auszahlungsbetrag ermittelt.