Kundenservice
Kundenzufriedenheit
Ihre Meinung und Ihr Anliegen sind uns wichtig. Wir legen als Servicedienstleister Wert auf Qualität, Kompetenz und eine serviceorientierte Bearbeitung.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Dies ermöglicht uns eine kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Serviceangebotes.
Wir achten bei der Bearbeitung jederzeit auf eine faire Vorgehensweise und eine wertschätzende Kommunikation. Eine schnelle und umfassende Antwort ist uns dabei besonders wichtig. Wenn uns innerhalb von drei Arbeitstagen keine abschließende Bearbeitung möglich ist, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid. Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen innerhalb von zehn Arbeitstagen abschließend zu beantworten.
Um eine schnelle und direkte Bearbeitung zu ermöglichen, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Name
- Anschrift
- Versicherungs- oder Schadennummer bzw. Darlehens- oder Mietvertragsnummer
- Kontaktdaten (z. B. Telefon, E-Mail etc.)
- Anliegen/Feedback (ggf. auch Anlagen)
Sie können Ihr Anliegen über folgende Kommunikationswege einreichen:
telefonisch: +49 911 5307-3817
per Fax: +49 911 5307-4817
per E-Mail: kundenzufriedenheit@uniVersa.de
über unser unten verlinktes Kontaktformular
oder postalisch an:
uniVersa Versicherungen
Kundenzufriedenheit
Sulzbacher Str. 1-7
90489 Nürnberg
Sie können sich anschließend auch an die neutrale außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden:
Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.pkv-ombudsmann.de
Sach-, Haftpflicht-, KFZ-, Unfall- und Lebensversicherung:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de
Immobiliarverbraucherdarlehensverträge der uniVersa Lebensversicherung a.G. und der uniVersa Allgemeine Versicherung AG bei einem Anliegen bis zu einem Wert von 100.000 EUR:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
1006 Berlin
Für die Ermittlung des Wertes gelten die Grundsätze zum Streitwert der Zivilprozessordnung (ZPO).
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de
Immobiliarverbraucherdarlehensverträge der uniVersa Lebensversicherung a.G. und der uniVersa Allgemeine Versicherung AG bei einem Anliegen, dessen Wert 100.000 EUR überschreitet:
Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
Für die Ermittlung des Wertes gelten die Grundsätze zum Streitwert der Zivilprozessordnung (ZPO).
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.bundesbank.de
Immobiliarverbraucherdarlehensverträge der uniVersa Krankenversicherung a.G.:
Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.bundesbank.de
Unsere Aufsichtsbehörde steht Ihnen als weitere Anlaufstelle für Ihr Anliegen zur Verfügung:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.bafin.de
Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg (zum Beispiel über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Plattform für Online-Streitbeilegung (www.ec.europa.eu/consumers/odr) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den zuständigen Ombudsmann weitergeleitet.
Weitere Informationen als PDF-Download