Ambulante & Zahn-zusatzversicherung
Sie möchten sich durch eine private Zusatzversicherung rundum absichern? Dann ist unser Kombi-Angebot für Zahnleistungen, Sehhilfen, Hilfsmittel und Auslandsschutz genau das Richtige für Sie!
Highlights
Leistungen
uni-GZ | uni-GZ plus | |
---|---|---|
Sehhilfen Hierzu gehören Brillen und Kontaktlinsen. | uni-GZ 80 EUR pro Kalenderjahr | uni-GZ plus 100 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren |
Hilfsmittel Ohne Festbeträge und Höchstgrenzen. | uni-GZ 20 % | uni-GZ plus 40 % |
Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Rücktransport | uni-GZ 100 % | uni-GZ plus 100 % |
Zahnersatz Hierzu gehören z. B. Brücken und Kronen. | uni-GZ 30 %* | uni-GZ plus 40 %* |
Implantate Erstattet werden einschließlich bereits vorhandener Implantate bis zu 4 Implantate je Kiefer. | uni-GZ | uni-GZ plus 60 %* |
Inlays (Einlagefüllungen) | uni-GZ | uni-GZ plus 60 % |
Professionelle Zahnreinigung | uni-GZ | uni-GZ plus 60 % |
*Zusammen mit Ihrer Kasse bzw. Heilfürsorge maximal 90 % der Gesamtkosten.
Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.
Nachversicherung in andere uniVersa-Zusatztarife | Zu bestimmten Stichtagen bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung mit unseren ambulanten Zusatztarifen uni-EZ 1 und uni-EZ 2 sowie unseren stationären Zusatztarifen uni-SZ, uni-SZ II plus und uni-SZ II zu ergänzen. |
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Nachversicherung/Tarifumstellung in andere Zusatztarife nach GKV-Reformen | Sie haben das Recht auf Nachversicherung bzw. Umstellung in neue GKV-Zusatztarife, die in Reaktion auf in Kraft tretende GKV-Reformen von der uniVersa eingeführt werden. Und das ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. |
Sicherheitsgarantien für den Nachwuchs | Sie haben das Recht auf Nachversicherung Ihrer eigenen Kinder zum Ersten des Monats in dem das Kind das 16. Lebensjahr vollendet - ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. |
Rechenbeispiel
Tarif: uni-GZ plus
- 40 % Erstattung für Zahnersatz wie Brücken und Kronen
- 40 % für Hilfsmittel wie Gehstützen, Hörhilfen, Einlagen
- Sehhilfen bis 100 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren
Für Alter 25 mit Versicherungsbeginn in 2025
Weiteres Rechenbeispiel
Tarif: uni-GZ
- 30 % Erstattung für Zahnersatz wie Brücken und Kronen
- 20 % für Hilfsmittel wie Gehstützen, Hörhilfen, Einlagen
- Sehhilfen bis 80 EUR je Kalenderjahr
Für Alter 25 mit Versicherungsbeginn in 2025
Gut zu wissen
Kundenportal und RechnungsApp
- Rechnungen bequem online einreichen. Einfach fotografieren und mittels RechnungsApp senden oder im Kundenportal hochladen.
- Elektronisches Postfach. Sie erhalten sofortige Rückmeldung über eingegangene und bearbeitete Belege per E-Mail.
- Schnell und einfach. Ihre persönlichen Daten wie Name und Adresse können Sie immer selbst auf den neuesten Stand bringen.
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Schnelle Leistungserstattung
Unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt drei Werktage. Einen Tag später haben Sie die Überweisung auf Ihrem Konto.
Kombinieren Sie mit uni-OPTI
Erhalten Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitszustand für eine spätere private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung.
Sie haben Fragen?
Telefonisch sind wir montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr für Sie erreichbar.
+49 911 5307-3600
Häufig gestellte Fragen
Ja. In den Tarifen uni-GZ und uni-GZ plus ist eine Erstattung ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung oder Heilfürsorge möglich.
Es bestehen grundsätzlich die bedingungsgemäßen Wartezeiten von drei Monaten für Hilfsmittel bzw. bei Zahnersatz von acht Monaten. Für die Auslandsreisekrankenversicherung bestehen keine Wartezeiten.
Im Tarif uni-GZ plus sind die Leistungen für Zahnersatz in den ersten Jahren begrenzt. Ab dem sechsten Kalenderjahr sowie bei Unfällen entfallen die Höchstsätze.
Tarif uni-GZ plus
Es gelten folgende Leistungshöchstsätze:
500 EUR für alle Maßnahmen des 1. Kalenderjahres
1.000 EUR für alle Maßnahmen des 1.-2. Kalenderjahres
1.500 EUR für alle Maßnahmen des 1.-3. Kalenderjahres
2.000 EUR für alle Maßnahmen des 1.-4. Kalenderjahres
2.500 EUR für alle Maßnahmen des 1.-5. Kalenderjahres
Tarif uni-GZ
Im Tarif uni-GZ gelten keine Leistungshöchstsätze.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Beschaffung und die Instandsetzung folgender Hilfsmittel:
- Brillen und Brillengestelle
- Kontaktlinsen
- Bruchbänder
- Bandagen
- Einlagen
- Leibbinden
- Kompressionsstrümpfe
- Orthopädische Schuhe
- Hörhilfen (elektr. Hörgerät)
- Heimdialysegerät bei Nierenversagen
- Körperersatzstücke
- Krankenfahrstühle, z. B. bei Querschnittslähmung
- elektronische Sprechhilfen nach Kehlkopfoperationen
- Blindenhund
- Haarersatz (Toupets bzw. Perücken) bei entstellenden Unfall -, Bestrahlungs- oder Operationsnarben
- Gehapparate
- Gehstützen
- Stützapparate einschl. Liegeschalen
Tarif uni-GZ
Für Brillen, Brillengestelle und Kontaktlinsen werden bis zu 80 EUR jährlich erstattet. Für alle anderen genannten Hilfsmittel werden 20 % erstattet. Zusammen mit der Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge jedoch nicht mehr als 100 % der tatsächlichen Kosten.
Tarif uni-GZ plus
Für Brillen, Brillengestelle und Kontaktlinsen werden bis zu 100 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet. Für alle anderen genannten Hilfsmittel werden 40 % erstattet. Zusammen mit der Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge jedoch nicht mehr als 100 % der tatsächlichen Kosten.
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten erhalten Sie weltweit bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle Versicherungsschutz.
Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre. Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Sie möchten noch mehr wissen?
Weitere Fragen und Informationen rund um die Krankenversicherung finden Sie hier.
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