BAV sinnvolle Ergänzung
Private Krankenversicherung

Sinnvolle Ergänzungen

Sie möchten Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren Wünschen erweitern? Unsere Ergänzungstarife runden Ihre private Krankenversicherung optimal ab. Profitieren Sie auch hier von unserer ausgezeichneten uniVersa-Qualität.

  • uni-BE|flex
    Garantierte Beitragsreduzierung

    Ab dem 67. Lebensjahr

    Vorgezogener Entlastungsbeginn

    Ab dem 63. Lebensjahr möglich

    Steuerfreiheit

    Monatliche Beitragsentlastung im Alter ist abgeltungssteuerfrei.

    Anpassung/Dynamik des Reduktionsbetrages

    Werterhalt durch dynamische Anpassung des Reduktionsbetrages vor Beginn der Beitragsentlastung.

    Individuelle Erhöhung/Senkung der vereinbarten Entlastung bis zum Reduktionsbeginn möglich.

    Erhöhung des Reduktionsbetrages

    Dynamische Erhöhung der Beitragsentlastung erstmals zum 72. Lebensjahr und danach alle 5 Jahre um 10 % des bei Reduktionsbeginn geltenden Reduktionsbetrages. Ohne Zusatzbeitrag.

    Besonderheiten

    Im Rahmen der maximal möglichen Entlastung kann sogar der Beitrag für uni-BE|flex mit entlastet werden.

    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

    Berechnen Sie Ihre Beitragsreduzierung im Alter
     

    Sie können Ihren individuellen Beitragsaufwand für unsere Beitragsentlastungskomponente uni-BE|flex unter Berücksichtigung von möglichen Steuereffekten/Arbeitgeberzuschüssen berechnen. 

    Die Eingabe von persönlichen Daten, wie Name und Adresse, sind nicht erforderlich.

     

  • uni-KT
    Leistungsdauer

    Ohne zeitliche Begrenzung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit.

    Zahlung des vereinbarten Krankentagegelds

    Nach der vereinbarten Karenzzeit bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfallfolgen.

    Allgemeine Leistungsanpassung

    Alle zwei Jahre geben wir Ihnen die Gelegenheit ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung das vereinbarte Krankentagegeld entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung anzupassen.

    Besondere Leistungsanpassung

    Bei Änderung des Nettoeinkommens oder der Fortzahlungsdauer können Sie ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten innerhalb von zwei Monaten Ihren Versicherungsschutz anpassen.

    Tarifstufen für Selbständige

    uni-KT 15: Leistungen ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
    uni-KT 22: Leistungen ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
    uni-KT 29: Leistungen ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

    Tarifstufen für Arbeitnehmer und Selbständige

    uni-KT 43: Leistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
    uni-KT 92: Leistungen ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
    uni-KT 183: Leistungen ab dem 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • Unsere Pflegeergänzungstarife im Überblick

    uni-PV plus 50uni-PV plus 100
    Pflege zu Hause in Pflegegrad 1uni-PV plus 50

    bis zu 62,50 EUR Entlastungsbetrag

    uni-PV plus 100

    bis zu 125 EUR Entlastungsbetrag

    Pflege zu Hause in Pflegegrad 2uni-PV plus 50

    166 EUR monatlich durch Angehörige
    380,50 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

    uni-PV plus 100

    332 EUR monatlich durch Angehörige
    761 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

    Pflege zu Hause in Pflegegrad 3uni-PV plus 50

    286,50 EUR monatlich durch Angehörige
    716 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

    uni-PV plus 100

    573 EUR monatlich durch Angehörige
    1.432 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

    Pflege zu Hause in Pflegegrad 4uni-PV plus 50

    382,50 EUR monatlich durch Angehörige
    889 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

    uni-PV plus 100

    765 EUR monatlich durch Angehörige
    1.778 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

    Pflege zu Hause in Pflegegrad 5uni-PV plus 50

    473,50 EUR monatlich durch Angehörige
    1.100 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

    uni-PV plus 100

    947 EUR monatlich durch Angehörige
    2.200 EUR monatlich durch Pflegefachkraft

    Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldesuni-PV plus 50

    bis 2.000 EUR je Maßnahme

    uni-PV plus 100

    bis 4.000 EUR je Maßnahme

    Stationäre Pflege im Pflegeheim

    Zusätzlich wird der ab 01.01.2022 gewährte monatliche Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI in Höhe von 5, 25, 45 bzw. 70 Prozent des individuellen pflegebedingten Eigenanteils des jeweiligen Pflegeheims erhöht (uni-PV plus 50) bzw. verdoppelt (uni-PV plus 100). Die Höhe richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.

    uni-PV plus 50

    bis zu 1.002,50 EUR monatlich

    uni-PV plus 100

    bis zu 2.005 EUR monatlich

    Entlastungsbetrag in allen Pflegegraden

    Erhalten Pflegebedürftige in häuslicher Pflege zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der eigenen Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung des Alltags für Maßnahmen nach § 45b SGB XI. Nicht im jeweiligen Kalenderjahr ausgeschöpfte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

    uni-PV plus 50

    bis zu 62,50 EUR monatlich

    uni-PV plus 100

    bis zu 125 EUR monatlich

    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

    Weitere Vorteile
    Keine Begrenzung auf den Rechnungsbetrag

    Wir benötigen nur die Abrechnung Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung und Sie erhalten die vereinbarten Leistungen.

    Automatische Anpassung an die gesetzliche Pflegeversicherung

    Leistungsänderungen der Pflegepflichtversicherung sind ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersbegrenzung auch im Leistungsfall mitversichert.

    uniVersa-Infoline

    Telefonische Beratung zum Thema Pflege erhalten Sie über unser Gesundheitstelefon mediLine.

  • Unsere Pflegetagegeldtarife im Überblick

    uni-PT-Komfortuni-PT-Premium
    Pflegegrad 1uni-PT-Komfort

    uni-PT-Premium

    10 %*

    Pflegegrad 2uni-PT-Komfort

    uni-PT-Premium

    30 %*

    Pflegegrad 3uni-PT-Komfort

    uni-PT-Premium

    60 %*

    Pflegegrad 4uni-PT-Komfort

    50 %*

    uni-PT-Premium

    80 %*

    Pflegegrad 5uni-PT-Komfort

    100 %*

    uni-PT-Premium

    100 %*

    Beitragsfreiheit im Leistungsfalluni-PT-Komfort

    ab Pflegegrad 4

    uni-PT-Premium

    ab Pflegegrad 4

    Sonderzahlunguni-PT-Komfort

    10facher Tagessatz bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 bzw. 5. Danach alle zwei Jahre.

    uni-PT-Premium

    10facher Tagessatz bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Danach alle zwei Jahre.

    *des vereinbarten Pflegetagegeldes
    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

    Weitere Vorteile
    Keine Wartezeiten, keine Karenzzeiten

    Unsere Pflegetagegeldtarife leisten im Pflegefall sofort.

    Doppelte Leistungen

    Sie erhalten doppelte Leistung bis zum 65. Lebensjahr, wenn davor Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist oder im Haushalt des Pflegebedürftigen noch minderjährige Kinder versorgt werden müssen.

    Nachversicherung/Tarifumstellung in andere Zusatztarife nach GKV-Reformen

    Sie haben das Recht auf Nachversicherung bzw. Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung der sozialen oder privaten Pflegeversicherung, die in Reaktion auf Reformen der Leistungen (in Tarif uni PT-Komfort nur für Pflegegrade 4 und 5) in der gesetzlichen Pflegeversicherung von der uniVersa eingeführt werden. Und das ohne Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung der Vorversicherungszeit auf evtl. Wartezeiten.

    Optionsrecht im Tarif uni PT-Komfort

    Wenn Sie bei Abschluss das tarifliche Eintrittsalter von 55 Jahren noch nicht überschritten haben, profitieren Sie von besonderen Optionsrechten: Sie können nach 5 und 10 Jahren sowie zum 50. Geburtstag auf Wunsch ihren Vertrag in Tarif uni PT-Premium umstellen.

    uniVersa-Infoline

    Telefonische Beratung zum Thema Pflege erhalten Sie über unser Gesundheitstelefon mediLine.

  • uni-KSKT
    Leistungsdauer

    Für jeden Tag einer vollstationären Unterbringung erhalten Sie das von Ihnen gewählte Tagegeld.

    Begleitperson

    Doppelter Tagessatz bei Begleitung eines Kindes bis zum 15. Lebensjahr durch einen (Groß-)Elternteil während einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus.

    Entbindungspauschale

    Wir zahlen eine Pauschale von 10 Tagessätze nach einer Entbindung.

    Kur- und Sanatoriumsaufenthalte

    Das Tagegeld beträgt bei Behandlungen in einer Kuranstalt oder einem Sanatorium

    bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 100 %,
    ab dem vollendeten 40. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr 50 %,
    ab dem vollendeten 65. Lebensjahr 25 % des Tagessatzes.

    Auch bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalten, vollstationären Reha-Maßnahmen oder Anschlussheilbehandlungen erhalten Sie das Tagegeld für maximal 23 Tage innerhalb von drei Kalenderjahren.

    Bonus-Leistungen

    Erhöhung der Auszahlung um einen zusätzlichen Bonus von 50 % für Krankenhausaufenthalte von bis zu maximal 7 Tagen in einem Kalenderjahr.

    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • uni-RD
    Weltweiter Versicherungsschutz

    Kostenerstattung für akut eintretende Krankheiten und Unfälle bis zu zwei Monaten.

    Ambulante Behandlung

    Untersuchung durch (Fach-)Ärzte.

    Stationäre Behandlung

    Privatstation und Wahlleistungen.

    Zahnärztliche Behandlung

    Akut notwendig werdende Instandsetzung für Zahnersatz.

    Krankenrücktransport

    Medizinisch sinnvoller und wirtschaftlich vertretbarer Rücktransport ins Inland - einschließlich der Aufwendungen für eine mitversicherte Begleitperson.

    Bestattungs und Überführungskosten

    Wir übernehmen bis 10.300 EUR.

    Auslandsnotruf

    Sie erreichen unseren telefonischen Informationsdienst rund um die Uhr.

    Tel.: +49 911 5307-33074

    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • uni-KU
    Voraussetzung

    Nur in Verbindung mit einem Tarif mit Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung.

    Leistungsdauer

    Gilt für Aufenthalte in einem Sanatorium oder einer Kurklinik

    Erstattung für jeden Tag – auch Sonn- und Feiertage.
    Bis zu 28 Tagen innerhalb von zwei Kalenderjahren.

    Zahlung des vereinbarten Kurtagegelds

    Bei ärztlich verordneten Kur- und Sanatoriumsbehandlungen.

    Besonderheiten

    Kurtagegeld bis zu 6 Wochen, wenn Kur innerhalb von einem Monat nach mindestens 14-tägigem Krankenhausaufenthalt beginnt.

  • Informationen anfordern

    Gerne unterbreiten wir Ihnen einen persönlichen Vorschlag. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und klicken Sie auf "Weiter". Eine unserer Beratungspersonen wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.