Sinnvolle Ergänzungen
Sie möchten Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren Wünschen erweitern? Unsere Ergänzungstarife runden Ihre private Krankenversicherung optimal ab. Profitieren Sie auch hier von unserer ausgezeichneten uniVersa-Qualität.
uni-BE|flex | |
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Garantierte Beitragsreduzierung | Ab dem 67. Lebensjahr |
Vorgezogener Entlastungsbeginn | Ab dem 63. Lebensjahr möglich |
Steuerfreiheit | Monatliche Beitragsentlastung im Alter ist abgeltungssteuerfrei. |
Anpassung/Dynamik des Reduktionsbetrages | Werterhalt durch dynamische Anpassung des Reduktionsbetrages vor Beginn der Beitragsentlastung. |
Erhöhung des Reduktionsbetrages | Dynamische Erhöhung der Beitragsentlastung erstmals zum 72. Lebensjahr und danach alle 5 Jahre um 10 % des bei Reduktionsbeginn geltenden Reduktionsbetrages. Ohne Zusatzbeitrag. |
Besonderheiten | Im Rahmen der maximal möglichen Entlastung kann sogar der Beitrag für uni-BE|flex mit entlastet werden. |
Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.
So funktioniert unsere Beitragsreduzierung im Alter (uni-BEIflex)
Berechnen Sie Ihre Beitragsreduzierung im Alter
Sie können Ihren individuellen Beitragsaufwand für unsere Beitragsentlastungskomponente uni-BE|flex unter Berücksichtigung von möglichen Steuereffekten/Arbeitgeberzuschüssen berechnen.
Die Eingabe von persönlichen Daten, wie Name und Adresse, sind nicht erforderlich.
uni-KT | |
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Leistungsdauer | Ohne zeitliche Begrenzung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit. |
Zahlung des vereinbarten Krankentagegelds | Nach der vereinbarten Karenzzeit bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfallfolgen. |
Allgemeine Leistungsanpassung | Alle zwei Jahre geben wir Ihnen die Gelegenheit ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung das vereinbarte Krankentagegeld entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung anzupassen. |
Besondere Leistungsanpassung | Bei Änderung des Nettoeinkommens oder der Fortzahlungsdauer können Sie ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten innerhalb von zwei Monaten Ihren Versicherungsschutz anpassen. |
Tarifstufen für Selbständige | uni-KT 15: Leistungen ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. |
Tarifstufen für Arbeitnehmer und Selbständige | uni-KT 43: Leistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. |
Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.
Unsere Pflegeergänzungstarife im Überblick
uni-PV plus 50 | uni-PV plus 100 | |
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Pflege zu Hause in Pflegegrad 1 | uni-PV plus 50 bis zu 62,50 EUR Entlastungsbetrag | uni-PV plus 100 bis zu 125 EUR Entlastungsbetrag |
Pflege zu Hause in Pflegegrad 2 | uni-PV plus 50 166 EUR monatlich durch Angehörige | uni-PV plus 100 332 EUR monatlich durch Angehörige |
Pflege zu Hause in Pflegegrad 3 | uni-PV plus 50 286,50 EUR monatlich durch Angehörige | uni-PV plus 100 573 EUR monatlich durch Angehörige |
Pflege zu Hause in Pflegegrad 4 | uni-PV plus 50 382,50 EUR monatlich durch Angehörige | uni-PV plus 100 765 EUR monatlich durch Angehörige |
Pflege zu Hause in Pflegegrad 5 | uni-PV plus 50 473,50 EUR monatlich durch Angehörige | uni-PV plus 100 947 EUR monatlich durch Angehörige |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes | uni-PV plus 50 bis 2.000 EUR je Maßnahme | uni-PV plus 100 bis 4.000 EUR je Maßnahme |
Stationäre Pflege im Pflegeheim Zusätzlich wird der ab 01.01.2022 gewährte monatliche Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI in Höhe von 5, 25, 45 bzw. 70 Prozent des individuellen pflegebedingten Eigenanteils des jeweiligen Pflegeheims erhöht (uni-PV plus 50) bzw. verdoppelt (uni-PV plus 100). Die Höhe richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden. | uni-PV plus 50 bis zu 1.002,50 EUR monatlich | uni-PV plus 100 bis zu 2.005 EUR monatlich |
Entlastungsbetrag in allen Pflegegraden Erhalten Pflegebedürftige in häuslicher Pflege zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der eigenen Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung des Alltags für Maßnahmen nach § 45b SGB XI. Nicht im jeweiligen Kalenderjahr ausgeschöpfte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. | uni-PV plus 50 bis zu 62,50 EUR monatlich | uni-PV plus 100 bis zu 125 EUR monatlich |
Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.
Weitere Vorteile | |
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Keine Begrenzung auf den Rechnungsbetrag | Wir benötigen nur die Abrechnung Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung und Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. |
Automatische Anpassung an die gesetzliche Pflegeversicherung | Leistungsänderungen der Pflegepflichtversicherung sind ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersbegrenzung auch im Leistungsfall mitversichert. |
uniVersa-Infoline | Telefonische Beratung zum Thema Pflege erhalten Sie über unser Gesundheitstelefon mediLine. |
Unsere Pflegetagegeldtarife im Überblick
uni-PT-Komfort | uni-PT-Premium | |
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Pflegegrad 1 | uni-PT-Komfort | uni-PT-Premium 10 %* |
Pflegegrad 2 | uni-PT-Komfort | uni-PT-Premium 30 %* |
Pflegegrad 3 | uni-PT-Komfort | uni-PT-Premium 60 %* |
Pflegegrad 4 | uni-PT-Komfort 50 %* | uni-PT-Premium 80 %* |
Pflegegrad 5 | uni-PT-Komfort 100 %* | uni-PT-Premium 100 %* |
Beitragsfreiheit im Leistungsfall | uni-PT-Komfort ab Pflegegrad 4 | uni-PT-Premium ab Pflegegrad 4 |
Sonderzahlung | uni-PT-Komfort 10facher Tagessatz bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 bzw. 5. Danach alle zwei Jahre. | uni-PT-Premium 10facher Tagessatz bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Danach alle zwei Jahre. |
*des vereinbarten Pflegetagegeldes
Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.
Weitere Vorteile | |
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Keine Wartezeiten, keine Karenzzeiten | Unsere Pflegetagegeldtarife leisten im Pflegefall sofort. |
Doppelte Leistungen | Sie erhalten doppelte Leistung bis zum 65. Lebensjahr, wenn davor Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist oder im Haushalt des Pflegebedürftigen noch minderjährige Kinder versorgt werden müssen. |
Nachversicherung/Tarifumstellung in andere Zusatztarife nach GKV-Reformen | Sie haben das Recht auf Nachversicherung bzw. Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung der sozialen oder privaten Pflegeversicherung, die in Reaktion auf Reformen der Leistungen (in Tarif uni PT-Komfort nur für Pflegegrade 4 und 5) in der gesetzlichen Pflegeversicherung von der uniVersa eingeführt werden. Und das ohne Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung der Vorversicherungszeit auf evtl. Wartezeiten. |
Optionsrecht im Tarif uni PT-Komfort | Wenn Sie bei Abschluss das tarifliche Eintrittsalter von 55 Jahren noch nicht überschritten haben, profitieren Sie von besonderen Optionsrechten: Sie können nach 5 und 10 Jahren sowie zum 50. Geburtstag auf Wunsch ihren Vertrag in Tarif uni PT-Premium umstellen. |
uniVersa-Infoline | Telefonische Beratung zum Thema Pflege erhalten Sie über unser Gesundheitstelefon mediLine. |
uni-KSKT | |
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Leistungsdauer | Für jeden Tag einer vollstationären Unterbringung erhalten Sie das von Ihnen gewählte Tagegeld. |
Begleitperson | Doppelter Tagessatz bei Begleitung eines Kindes bis zum 15. Lebensjahr durch einen (Groß-)Elternteil während einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus. |
Entbindungspauschale | Wir zahlen eine Pauschale von 10 Tagessätze nach einer Entbindung. |
Kur- und Sanatoriumsaufenthalte Das Tagegeld beträgt bei Behandlungen in einer Kuranstalt oder einem Sanatorium | Auch bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalten, vollstationären Reha-Maßnahmen oder Anschlussheilbehandlungen erhalten Sie das Tagegeld für maximal 23 Tage innerhalb von drei Kalenderjahren. |
Bonus-Leistungen | Erhöhung der Auszahlung um einen zusätzlichen Bonus von 50 % für Krankenhausaufenthalte von bis zu maximal 7 Tagen in einem Kalenderjahr. |
Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.
uni-RD | |
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Weltweiter Versicherungsschutz | Kostenerstattung für akut eintretende Krankheiten und Unfälle bis zu zwei Monaten. |
Ambulante Behandlung | Untersuchung durch (Fach-)Ärzte. |
Stationäre Behandlung | Privatstation und Wahlleistungen. |
Zahnärztliche Behandlung | Akut notwendig werdende Instandsetzung für Zahnersatz. |
Krankenrücktransport | Medizinisch sinnvoller und wirtschaftlich vertretbarer Rücktransport ins Inland - einschließlich der Aufwendungen für eine mitversicherte Begleitperson. |
Bestattungs und Überführungskosten | Wir übernehmen bis 10.300 EUR. |
Auslandsnotruf | Sie erreichen unseren telefonischen Informationsdienst rund um die Uhr. |
Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.
uni-KU | |
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Voraussetzung | Nur in Verbindung mit einem Tarif mit Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung. |
Leistungsdauer Gilt für Aufenthalte in einem Sanatorium oder einer Kurklinik | Erstattung für jeden Tag – auch Sonn- und Feiertage. |
Zahlung des vereinbarten Kurtagegelds | Bei ärztlich verordneten Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. |
Besonderheiten | Kurtagegeld bis zu 6 Wochen, wenn Kur innerhalb von einem Monat nach mindestens 14-tägigem Krankenhausaufenthalt beginnt. |
- Folder Beitragsentlastungskomponente
- Folder Kranken- und Pflegezusatztarife
- Versicherungsbedingungen uni-BE|flex
- Versicherungsbedingungen uni-KT
- Versicherungsbedingungen uni-PV plus
- Versicherungsbedingungen uni-PT-Komfort
- Versicherungsbedingungen uni-PT-Premium
- Versicherungsbedingungen uni-KSKT
- Versicherungsbedingungen uni-RD
- Versicherungsbedingungen uni-KU
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