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Pressemitteilungen
Arbeitskraftabsicherung: uniVersa verbessert Berufsunfähigkeitsschutz
Nürnberg, 21.01.2025
Die uniVersa hat zum Jahreswechsel ihren Schutz bei Berufsunfähigkeit (BU) weiterentwickelt. Neben neuen Leistungen gibt es verschiedene Zielgruppenverbesserungen und erweiterte Nachversicherungsgarantien.
Mit einer verbesserten Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU25) ist die uniVersa in das neue Jahr gestartet. Neu aufgenommen wurde eine Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung, die sicherstellt, dass Teilzeitarbeitende nicht benachteiligt werden. Bei einem späteren Berufswechsel kann ohne erneute Gesundheitsprüfung eine vorteilhaftere Berufsgruppeneinstufung übernommen werden. Im Premiumschutz wurde eine neue Dread-Disease-Leistung aufgenommen. Bei einer schweren Krankheit, etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, wird die BU-Rente damit ohne weitere Leistungsprüfung als Soforthilfe für 24 Monate bezahlt. Der neue BU-Schutz der uniVersa erkennt auch eine vollständige Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Berufsunfähigkeit an. Per Verlängerungsoption lässt sich der BU-Vertrag um bis zu fünf Jahre ausbauen, falls die gesetzliche Regelgrenze erhöht und ein längerer Schutz gewünscht wird. Die Beitragsdynamik zum Ausbau des BU-Schutzes kann beliebig oft ausgesetzt werden, ohne dass das Recht verloren geht. Schüler sind bereits ab 10 Jahren (vorher 15) versicherbar. Für Beamte gibt es einen verbesserten Schutz bei Dienstunfähigkeit (DU) mit einer echten DU-Klausel. Bei Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitenden (bisher fünf) wird auf die Prüfung einer Umorganisation verzichtet. Verbesserungen gab es auch bei der Nachversicherungsgarantie. Der Exklusivschutz kann jetzt ohne besonderen Anlass nach fünf und zehn Jahren erhöht werden. Beim Premiumschutz ist dies sogar alle fünf Jahre möglich. Neu eingeführt wurde eine Karrieregarantie. Dazu wurde die Obergrenze für eine maximale BU-Absicherung bei Erhöhung des Nettoeinkommens von 2.500 auf 5.000 Euro Monatsrente verdoppelt.