Schüler und Studenten
Private Krankenversicherung

Schüler & Studenten

Sie wollen als Schüler oder Student alle Vorzüge einer privaten Krankenversicherung genießen? Mit unseren Spezialtarifen sind Sie während Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums hervorragend abgesichert und schonen Ihren Geldbeutel.

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Highlights

  • Individuelle Gestaltungsfreiheit

    Stellen Sie sich Ihr persönliches Leistungspaket aus verschiedenen Bausteinen zusammen.

  • Flexibilität auch nach Vertragsabschluss

    Sie können Ihren Selbstbehalt für ambulante Leistungen jederzeit ändern – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

  • Beitragsvorteile sichern

    Profitieren Sie von niedrigeren Beiträgen durch unsere Besonderen Bedingungen für Ausbildungszeiten (BB AE).

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Leistungen

Unsere Schüler- und Studententarife im Überblick
  • z. B. uni-A 155 BB AE
    Freie Arztwahl

    100 %

    Erstattung von Arzthonoraren

    auch über die Höchstsätze der GOÄ*
    bei medizinischer Notwendigkeit

    Naturheilkunde/Heilpraktiker

    100 %
    bis zum vergleichbaren Honorar für Ärzte

    Psychotherapie

    100 % ohne Begrenzung der Sitzungszahl

    Vorsorgeuntersuchungen

    Ohne Altersbegrenzungen und ohne festgelegte Zeitabstände.

    100 %
    nach gesetzlichen Programmen;
    für zusätzliche Vorsorgemaßnahmen bis zu 500 EUR
    innerhalb von zwei Kalenderjahren

    Arznei- und Verbandmittel

    100 %

    Heilmittel

    Erstattung ohne tarifliches Preis-/Leistungsverzeichnis.

    100 %

    Hilfsmittel

    Erstattung ohne tarifliches Preis-/Leistungsverzeichnis.

    100 %

    Sehhilfen

    Brillen in zweijährigen Abständen oder bei Änderung der Sehstärke, Kontaktlinsen in einjährigen Abständen

    100 %
    Brillengestelle bis 125 EUR
    Einstärkengläser bis 300 EUR
    Mehrstärkengläser bis 600 EUR
    Kontaktlinsen bis 410 EUR

    Refraktive Chirurgie

    Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (z. B. Lasik-OP, Femto-LASIK-Behandlungen, LASEK/PRK-Operationen, Clar-Lens-Exchange).

    100 %

    Selbstbehalt pro Kalenderjahr

    Tarif uni-A 155 BB AE: 155 EUR
    Tarif uni-A 80 BB AE: 20 %, max. 500 EUR

    *Gebührenordnung für Ärzte
    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • uni-ST 2/100 BB AE
    Freie Krankenhauswahl

    Wahl unter allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern

    Unterbringung

    Zweibettzimmer

    Chefarztbehandlung

    Erstattung von Arzthonoraren

    auch über die Höchstsätze der GOÄ*
    bei medizinischer Notwendigkeit

    *Gebührenordnung für Ärzte
    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • Tarif uni-ZA 80 BB AEuni-ZA 100 BB AE
    Zahnersatz

    Hierzu gehören z. B. Brücken, Kronen und Implantate.

    Tarif uni-ZA 80 BB AE

    80 %

    uni-ZA 100 BB AE

    80 %

    Zahnbehandlung

    Hierzu gehören z. B. Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung.

    Tarif uni-ZA 80 BB AE

    80 %

    uni-ZA 100 BB AE

    100 %

    KieferorthopädieTarif uni-ZA 80 BB AE

    80 %

    uni-ZA 100 BB AE

    100 %

    Erstattung von ZahnarzthonorarenTarif uni-ZA 80 BB AE

    auch über die Höchstsätze der GOÄ*/ GOZ** bei medizinischer Notwendigkeit

    uni-ZA 100 BB AE

    auch über die Höchstsätze der GOÄ*/ GOZ** bei medizinischer Notwendigkeit

    Jahreshöchstsätze

    Der Leistungsanspruch errechnet sich aus einem erstattungsfähigen Höchstbetrag von:
    im 1. Versicherungsjahr (VJ): 1.550 EUR
    im 1.-3. VJ: 3.100 EUR
    im 1.-5. VJ: 7.700 EUR
    im 1.-7. VJ: 15.400 EUR
    Ab dem 8. Versicherungsjahr und bei Unfällen entfallen die Höchstsätze.

    Tarif uni-ZA 80 BB AE

    Die Jahreshöchstsätze für Zahnleistungen sind in den ersten Jahren gestaffelt.

    uni-ZA 100 BB AE

    Die Jahreshöchstsätze für Zahnleistungen sind in den ersten Jahren gestaffelt.

    *Gebührenordnung für Ärzte | **Gebührenordnung für Zahnärzte
    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • Keine versteckten Leistungseinschränkungen

    durch tarifliche Preis-/ Leistungsverzeichnisse.

    Branchenweit führendes Tarifwechselrecht

    Auch nach Vertragsabschluss stehen Ihnen alle Wechselmöglichkeiten des Tarifangebotes offen.

    Exklusive Serviceleistungen

    Ihr Versicherungsschutz umfasst zugleich eine einzigartige Vielfalt zusätzlicher Hilfestellungen – vom Gesundheitsportal bis zur telefonischen Beratung zu den Themen Gesundheit und Pflege über unsere mediLine.

    Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglich.

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    Gut zu wissen

    Sinnvolle Ergänzungen

    Pflegezusatzversicherung

    Schützen Sie sich aktiv vor dem Pflegerisiko. Eine private Zusatzvorsorge schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Pflegefalls.

    Krankenhaus- und Kurtagegeld

    Sichern Sie sich pro Tag einen Betrag für Extras wie Fernsehen oder Telefon – für einen angenehmen Aufenthalt im Krankenhaus oder für den Fall eines Kur- oder Sanatoriumsaufenthaltes.

    Auslandsreisekrankenversicherung

    Ob im Urlaub oder auf Studienreise – mit uns haben Sie im Krankheitsfall weltweit den richtigen Versicherungsschutz im Gepäck.

    Kurtagegeld

    Wählen Sie selbst einen bestimmten Betrag, damit Sie ohne finanziellen Einbußen wieder genug Kraft tanken können.

    Serviceleistungen Rechnungsapp und e-Abrechnung

    Kundenportal und RechnungsApp

    • Rechnungen bequem online einreichen. Arztrechnungen, Rezepte oder Heil- und Kostenpläne einfach fotografieren und mittels RechnungsApp senden oder im Kundenportal hochladen.
    • Elektronisches Postfach. Sie erhalten sofortige Rückmeldung über eingegangene und bearbeitete Belege per E-Mail.
    • Schnell und einfach. Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse und Kontaktdaten) können Sie immer selbst auf den neuesten Stand bringen.

    Holen Sie sich unsere RechnungsApp jetzt gleich im Apple App Store® und Google PlaystoreTM und registrieren Sie sich für das Kundenportal.

    Häufig gestellte Fragen

  • Sie können bereits während des Studiums von der Behandlung als Privatpatient profitieren und sich ein ausgezeichnetes Leistungsniveau zu günstigen Beiträgen sichern.

  • Studienanfänger können sich schon mit Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Nach Studienbeginn haben sie 3 Monate Zeit, um sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.

    Häufig sind Studierende zunächst über die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen abgesichert. Wenn diese Versicherungsmöglichkeit endet oder das 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemester überschritten wird, besteht die Chance, sich in einer privaten Krankenversicherung für Studenten zu versichern.

  • Schüler und Studenten (ab dem 6. Lebensjahr, bis max. zum 34. Lebensjahr) können von unseren Besonderen Bedingungen für Ausbildungszeiten (BB AE) profitieren. Innerhalb von 36 Monaten findet keine Beitragserhöhung wegen Älterwerdens statt.

  • Erfahrung

    Seit 1843 schenken uns Generationen von Versicherten Ihr Vertrauen – der ältesten privaten Krankenversicherung Deutschlands. Sie alle profitieren von unserer Erfahrung und zukunftsweisenden Produkten.

    Qualität

    Die uniVersa-Produkte stehen für höchste Qualität. Wählen Sie eine Absicherung, die deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Wir verzichten bewusst auf versteckte Leistungseinschränkungen. Unser Motto: Qualität hat keinen Haken.

    Langfristigkeit

    Wir orientieren uns nicht am kurzfristigen Marktgeschehen, sondern konsequent am dauerhaften Kundennutzen. So profitieren Sie auch im Alter von einem hochwertigen Versicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen.

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

    Als Kunde sind Sie bei uns gleichzeitig auch Mitglied. Als eigenständiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind wir zudem unabhängig von Aktionärsinteressen. Die von uns erwirtschafteten Gewinne bleiben im Unternehmen und kommen Ihnen als Versicherungsnehmer zugute.

    • mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 34. Lebensjahr vollendet
    • mit dem Ende der Ausbildung, des Schulbesuches bzw. der Studienzeit (Exmatrikulation)
    • bei Unterbrechung der Ausbildung, des Schulbesuches bzw. des Studiums von mehr als sechs Monaten
  • Als uniVersa-Kunde haben Sie die schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten verdient. Wie ernst wir dieses Anliegen nehmen, beweisen wir gerade in Sachen Leistungserstattung. Unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt drei Werktage.

    Reichen Sie einfach alle Belege mit unserer RechnungsApp ein und rufen Sie Ihre Leistungsabrechnungen elektronisch in unserem Kundenportal ab.

    Oder übersenden Sie uns Ihre Unterlagen an:

    uniVersa Krankenversicherung a.G.
    KV-Leistung
    90333 Nürnberg

  • Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer eventuellen Beitragserhöhung können Sie das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person auch vorzeitig kündigen. Bei Eintritt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Krankheitskostenvollversicherung.

  • Sie möchten noch mehr wissen?

    Weitere Fragen und Informationen rund um die Krankenversicherung finden Sie hier.

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    Gerne unterbreiten wir Ihnen einen persönlichen Vorschlag. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und klicken Sie auf "Weiter". Eine unserer Beratungspersonen wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.