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Zahnzusatzversicherung sollte nicht nur bei Zahnersatz leisten

Nürnberg, 22.09.2023

Der Tag der Zahngesundheit stellt jährlich am 25. September die Vorsorge und Verhütung von Zahnerkrankungen in den Mittelpunkt. Auch Zusatzversicherungen belohnen dies und schützen im Ernstfall vor hohen Eigenbeteiligungen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Zahnärzte empfehlen ihren Patienten häufig bessere Vorsorge- und Behandlungsmöglichkeiten, die jedoch stets mit finanziellen Eigenbeteiligungen verbunden sind. „Eine gute Zahnzusatzpolice sollte bereits für Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung und moderne Behandlungsformen leisten“, erklärt Thorsten Heiselbetz, Gruppenleiter der Leistungsabteilung bei der uniVersa Krankenversicherung. Diese werden häufig bei Privatpatienten eingesetzt, sind schonender und sehen bessere Materialien vor. Auch hochwertige Füllungen aus Metall, Keramik oder Kunststoff sowie Wurzel- und Parodontosebehandlungen sollten bezuschusst werden. Bei regelmäßiger Vorsorge gibt es von der Kasse einen erhöhten Festzuschuss. Auch private Zusatzversicherungen sollten dies mit höheren Erstattungssätzen belohnen. „Wichtig ist, dass der Tarif auch dann leistet, wenn es teuer wird“, sagt Heiselbetz. Dies ist meist bei höherwertigem Zahnersatz der Fall. Bei der uniVersa hatte er vor Kurzem erst wieder eine Rechnung zum Regulieren, bei der ein Implantat mit Knochenaufbau und Krone rund 3.330 Euro kostete. „Da ist man froh, wenn man eine Zahnzusatzversicherung hat, die vor hohen Eigenbeteiligungen schützt“, so Heiselbetz.

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Patientin beim Zahnarzt. Symbol für Zahnzusatzversicherung sollte nicht nur bei Zahnersatz leisten

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