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Versicherungstipp: Wer den Einbau eines Treppenliftes bezuschusst

Nürnberg, 20.07.2022

Viele Menschen mit einer Gehbehinderung brauchen über kurz oder lang als Hilfsmittel einen Treppenlift. Doch die Preise variieren zum Teil erheblich. Je nach Aufwand - etwa Treppenverlauf und -länge - ist beim Einbau eines Treppenliftes nach Angaben der Verbraucherzentrale mit Kosten zwischen 3.500 und 15.000 Euro zu rechnen. Wer pflegebedürftig mit Pflegegrad eins bis fünf ist, bekommt von der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auch einige private Pflegeergänzungs-versicherungen leisten hierfür. So verdoppelt zum Beispiel die uniVersa im Tarif uni-PVplus 100 den gesetzlichen Zuschussbetrag ebenfalls um bis zu 4.000 Euro. „Das Geld wird zur freien Verwendung ohne Höchstgrenzen ausgezahlt und kann etwa zur Anschaffung des Liftes, zur späteren Wartung oder bei Reparaturen eingesetzt werden", erklärt Thorsten Heiselbetz, Gruppenleiter der Leistungsabteilung bei der uniVersa. Fördermittel zum Einbau eines Treppenliftes stellt auch der Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit, entweder mit einem zinsgünstigen Kredit zum altersgerechten Umbau oder einem Investitionszuschuss zur Barriere-Reduzierung. Allerdings sind die Leistungen in der Regel nicht mit denen der Pflegekasse kombinierbar. Weitere regionale Förderprogramme gibt es vereinzelt von den Ländern, Städten und Gemeinden, die über das zuständige Landratsamt oder Bürgerbüro abgerufen werden können. Vor dem Kauf sollte man sich ausführlich beraten lassen und verschiedene Angebote per Kostenvoranschlag einholen sowie die Preise vergleichen.

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Gezeichnete Glühbirne auf schwarzer Tafel, Symbol für Tipp zum Thema ‚wer den Einbau eines Treppenlifts bezuschusst‘

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