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Versicherungstipp: Kfz-Versicherung kann auch Eigenschaden übernehmen

Nürnberg, 28.08.2023

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn bei einem Unfall ein anderer geschädigt wurde. Doch was passiert, wenn man sein eigenes Hab und Gut anfährt, etwa die Garage, das Carport oder den Zweitwagen?

Wer Auto fährt, braucht eine Kfz-Versicherung. Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Sie übernimmt Schadenersatzansprüche, wenn jemand anderes geschädigt wurde. Das eigene Fahrzeug lässt sich optional mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung schützen. Nicht selten kommt es vor, dass man aufgrund einer Unachtsamkeit sein eigenes Eigentum beschädigt. Das kann zum Beispiel die Garagenmauer beim rückwärts herausfahren sein oder der Zweitwagen, den man beim Rangieren in der Einfahrt übersehen hat. In der Praxis handelt es sich hier um einen sogenannten Eigenschaden, der in den Haftpflichtversicherungsbedingungen normalerweise ausgeschlossen ist, erklärt die uniVersa Versicherung. Neuere Tarife verzichten vereinzelt auf diesen Ausschluss. Bei der uniVersa sind zum Beispiel Eigenschäden automatisch bis 100.000 Euro ohne Aufpreis mitversichert. Ein Umstieg kann sich durchaus lohnen. Neuere Policen bieten oftmals ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Dies gilt auch für die Kaskoversicherung, bei der grobe Fahrlässigkeit, Tierschäden, Akku- und Überspannungsschäden bei E-Fahrzeugen sowie eine Neupreis-/Kaufpreisentschädigung mitversichert sein sollten.

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Gezeichnete Glühbirne auf schwarzer Tafel, Symbol für Tipp, dass Kfz-Versicherung auch Eigenschaden übernehmen kann

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