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Versicherungstipp: Eltern sollten mitfahrende Kinder beim Radeln mit Helm schützen

Nürnberg, 07.10.2024

Viele Eltern nehmen ihr Kind beim Radfahren mit, sei es mit dem Lastenfahrrad, im Fahrradanhänger oder Kindersitz. In jedem Fall sollten auch die Kleinsten mit einem passenden Helm geschützt werden, um schwere Kopfverletzungen zu vermeiden.

Fahrradfahren schont die Umwelt, ist gesund und macht auch den Kleinsten Spaß, wenn sie mit den Eltern mitfahren dürfen. Doch der Helm darf nicht fehlen, da er vor schweren Kopfverletzungen schützen kann. Eltern sollten sich im Fachhandel beraten lassen und auf gut getestete Modelle zurückgreifen. Dies gilt nicht nur beim Mitfahren mit dem Lastenrad, Anhänger oder im Kindersitz, sondern auch später, wenn die Kinder mit einem Lauflernrad oder eigenem Fahrrad unterwegs sind. Sinnvoll ist auch eine private Kinder-Unfallversicherung. Sie leistet, anders als der gesetzliche Unfallschutz, rund um die Uhr und auch für Freizeitunfälle, erklärt die uniVersa Versicherung. Neben einer Unfallrente kann dort auch eine Kapitalleistung vereinbart werden, die sich nach dem Grad der Invalidität berechnet. Gute Policen belohnen auch das Tragen von Schutzkleidung bei Verkehrsunfällen. Bei der uniVersa gibt es zum Beispiel eine Mehrleistung von 20 Prozent, wenn ein Helm getragen wurde. Dies gilt nicht nur bei Fahrradunfällen, sondern auch bei Unfällen mit dem Skateboard oder beim Inlinern.

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