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Pressemitteilungen
Kurz gefragt: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – was muss ich beachten?
Nürnberg, 26.01.2023
Seit Jahresbeginn ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform durch ein einheitliches Verfahren, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), abgelöst worden. Wer krankgeschrieben ist, muss seinem Arbeitgeber keinen gelben Zettel mehr vorlegen. Die Arztpraxen übermitteln die Krankschreibung für die Krankenkasse direkt und digital an die gesetzlichen Krankenkassen. Von dort können sie Arbeitgeber neuerdings abrufen. Beschäftigte müssen sich jedoch weiterhin beim Arbeitgeber unverzüglich krankmelden. Dies kann etwa telefonisch oder per E-Mail sein. Wer eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, sollte daran denken, die Papierausfertigung für den Versicherten rechtzeitig an seine Versicherung zu schicken, erklärt die uniVersa Krankenversicherung. Je nach vereinbarter Karenzzeit kann dies aber auch erst gegen Ende der Lohnfortzahlung sein. Beim Bezug des Krankentagegelds muss die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig nachgewiesen werden. Eine automatische elektronische Meldung erfolgt hier nicht.
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Bildmaterial
Foto: Sergey Nivens/Shotshop/uniVersa
Abdruck: honorarfrei