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Höheren Arbeitgeberzuschuss zur Beitragsentlastung nutzen

Nürnberg, 23.01.2024

Privat Krankenversicherte haben Grund zur Freude. Der Arbeitgeber beteiligt sich seit Jahresbeginn mit einem höheren Zuschuss an der privaten Krankenversicherung. Dieser kann für eine zusätzliche Beitragsentlastung im Alter genutzt werden.

Zum Jahreswechsel haben sich die Beitragsbemessungsgrenze und der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht. Dies hat positive Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung (PKV), erklärt die uniVersa. Generell übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags in der PKV. Allerdings gelten hier Höchstgrenzen. Diese wurden ab Januar um 17,77 Euro auf 421,76 Euro pro Monat in der Krankenversicherung erhöht. PKV-Versicherte, die ihren Arbeitgeberzuschuss noch nicht voll ausgeschöpft haben, können ihren Versicherungsschutz zum Beispiel um einen Beitragsentlastungstarif aufstocken. Damit erhalten sie im Alter eine garantierte Beitragsermäßigung und können ihren späteren Krankenversicherungsbeitrag auf bis zu null Euro im Monat reduzieren. Die Hälfte des Beitrags für den Beitragsentlastungstarif trägt bis zu den Höchstgrenzen der Arbeitgeber. Das ist für viele PKV-Versicherte eine der besten Altersvorsorgemöglichkeiten, so die uniVersa. Über ihren modifizierten Beitragsentlastungstarifrechner kann man sich auch ausrechnen lassen, wie viel zusätzliche Steuerersparnis dies voraussichtlich bei der nächsten Einkommensteuererklärung bringt. Die spätere Leistung zur Beitragsentlastung im Alter bleibt steuerfrei.

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