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Pressemitteilungen
Hochschulabschluss: Option auf Nachversicherung nicht vergessen
Nürnberg, 07.11.2023
Rund 506.000 Studierende haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr ihr Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen. Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, kann bei vielen Tarifen ein Recht auf Nachversicherung wahrnehmen. Doch hier gilt es, einiges zu beachten.
Oft wird bereits in jungen Jahren beim Ausbildungsbeginn oder Start des Studiums eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen. Darin enthalten sind meist umfangreiche Nachversicherungsgarantien, die bei verschiedenen Lebensereignissen in Anspruch genommen werden können. „Ein solches Ereignis kann der erfolgreiche Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums sein“, erklärt Dominik Scholz, Gruppenleiter Personenversicherung-Vertrag bei der uniVersa. Die getroffene Vorsorge kann dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Je nach Anbieter und Vertrag ist dies allerdings nur innerhalb bestimmter Fristen möglich, die in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten liegen. Auch bei der Absicherungshöhe und dem Alter, bis zu dem die Nachversicherungsgarantie genutzt werden kann, gibt es Unterschiede. „Um keine Fristen zu versäumen, sollte man sich nach dem erfolgreichen Studienabschluss mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und Details klären“, empfiehlt Scholz. Sinnvoll ist es auch, sich seinen BU-Vertrag regelmäßig auf Wiedervorlage zu nehmen. Denn auch bei einer Erhöhung des Einkommens und anderen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Eigenheimerwerb oder Wechsel in die Selbstständigkeit ist häufig eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
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Bildmaterial
Foto: psphotography/Shotshop/uniVersa
Abdruck: honorarfrei