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Betriebliche Altersvorsorge: Verbesserte Förderung über den Chef

Nürnberg, 30.01.2023

Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, kann sich seit Jahresbeginn über eine höhere staatliche Förderung freuen: Bis zu 3.504 Euro (vorher 3.384) können jetzt über die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttolohn im Jahr 2023 umgewandelt werden, erklärt die uniVersa Versicherung. Der Arbeitgeber ist bei der Entgeltumwandlung verpflichtet, dem Beschäftigten einen Mindestzuschuss von 15 Prozent für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. „Das macht die betriebliche Altersvorsorge besonders interessant", so die uniVersa. Eine Gehaltsumwandlung kann entweder aus dem laufenden monatlichen Gehalt oder aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erfolgen. Auf Wunsch ist auch der Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung möglich. Steuerfrei können in diesem Jahr sogar bis zu 7.008 Euro (vorher 6.768) für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden. Bei Abschluss sollte man darauf achten, dass der spätere Rentenbeginn flexibel gewählt werden kann. Beim Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag normalerweise mitgenommen, aber auch privat weitergeführt werden.

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Geldscheine und Münzstapel. Symbol für die verbesserte Förderung bei der betrieblichen Altersvorsorge durch Chef

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