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Ausbildungsstart: Zu Beginn bereits an Berufsunfähigkeitsschutz denken

Nürnberg, 11.09.2023

Im September starten viele Auszubildende und dual Studierende ihre berufliche Zukunft. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um mit der eigenen Arbeitskraftabsicherung zu beginnen. Auf was man dabei achten sollte.

Bei der Entscheidung für eine Ausbildung spielen neben den persönlichen Fähigkeiten und Interessen auch die künftigen Karriereperspektiven und Verdienstmöglichkeiten eine Rolle. Doch was passiert, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann? Die eigene Arbeitskraft lässt sich am besten mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützen. Der Ausbildungsstart ist ein guter Zeitpunkt, um damit zu beginnen, erklärt die uniVersa Versicherung. Denn je jünger man beim Abschluss ist, desto niedriger fällt der Beitrag aus. Zudem ist man in der Regel noch gesünder und bekommt leichter eine gute Police mit günstigen Konditionen. Der Vertrag sollte bis zum gesetzlichen Regelaltersrentenbeginn mit 67 Jahren laufen und eine Option enthalten, dass die Laufzeit verlängert werden kann, falls der Gesetzgeber die Altersgrenze nachträglich erhöht. Zudem sollte sich der Versicherungsschutz über Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen lassen, etwa nach Abschluss der Ausbildung, bei Einkommenserhöhungen, Heirat, Geburt eines Kindes, Eigenheimerwerb oder Wechsel in die Selbstständigkeit. Da dies meist nur innerhalb bestimmter Fristen geht, sollte man sich die BU-Police regelmäßig zur Wiedervorlage nehmen, empfiehlt die uniVersa.

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Junge Dame beim Lesen eines Lehrbuchs. Symbol für Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende und dual Studierende

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