Hand über der ein gezeichnetes Haus schwebt. Symbol für Risiko für finanziellen Ruin bei Gewässerschaden durch Heizöltank

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Heizöltank: Gewässerschaden kann finanziellen Ruin bedeuten

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Einbau von neuen Ölheizungen ab 2024 grundsätzlich verboten werden. Bestehende Anlagen dürfen jedoch vorerst weiterbetrieben werden. Beim Heizöltank lauert nach wie vor ein nicht unerhebliches Risiko.

Schon wenige Tropfen Heizöl können tausende Liter an Grundwasser verseuchen. Ein kleines Leck am Öltank, eine defekte Rohrleitung oder eine Unachtsamkeit beim Befüllen reichen aus, um einen Umweltschaden mit existenziellen Folgen auszulösen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haftet der Eigentümer wegen der sogenannten Gefährdungshaftung auch ohne Verschulden für Gewässerschäden durch ausgelaufenes Heizöl in unbegrenzter Höhe. Deshalb ist für jeden Öltank eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung unverzichtbar und empfehlenswert. Der Preis richtet sich in der Regel nach dem Alter, dem Fassungsvermögen und der Einbauart. Bei neueren Privat-Haftpflichtversicherungen ist der wichtige Schutz oftmals bereits enthalten. Je nach Anbieter kann es hier allerdings Beschränkungen beim Fassungsvermögen geben. Zum Beispiel ist bei der uniVersa der Heizöltank je nach Tarif bis zu 5.000 Liter, 10.000 Liter oder unbegrenzt versichert.