Patientin beim Zahnarzt. Symbol für Inhalte im Bereich Zahnzusatzversicherungen

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Bonusheft: Kontrolltermin beim Zahnarzt nicht vergessen

Gesetzlich Krankenversicherte, die jährlich zur Zahnkontrolle gehen, erhalten als Belohnung einen höheren Festzuschuss für Zahnersatz. Wie kostendeckend dieser ist, zeigt ein Beispiel aus der Praxis.

Durch regelmäßige Zahnkontrolle können Zahnerkrankungen im Frühstadium erkannt und besser behandelt werden. Aber auch finanziell lohnt es sich, die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei Zahnersatz einen Festzuschuss für Kronen, Brücken und Prothesen. Dieser deckt 60 Prozent der Kosten für eine einfache Regelversorgung ab. Wer jährlich zur Zahnvorsorge geht, wird mit einem höheren Zuschuss belohnt. Wurde das Zahnbonusheft lückenlos über fünf Jahre geführt, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent, bei über zehn Jahren sogar auf 75 Prozent. „Der Festzuschuss für eine einfache Regelversorgung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Patienten vor allem bei qualitativ höherwertigem Zahnersatz mit hohen Eigenbeteiligungen rechnen müssen“, erklärt Thorsten Heiselbetz aus der Leistungsabteilung der uniVersa Versicherung. Täglich hat er es mit zahlreichen solcher Leistungsfälle zu tun und gerade eine Rechnung für ein Implantat mit einer Krone für 3.330 Euro vorliegen. Davon übernahm die Kasse mit dem höchsten Festzuschuss gerade einmal 621 Euro. Somit verblieb für den Patienten ein Eigenanteil von 2.709 Euro. „Eine private Zahnzusatzversicherung schützt hier vor hohen Eigenbeteiligungen“, so Heiselbetz. Bei der uniVersa kann sie zum Beispiel ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersbegrenzungen abgeschlossen werden. Regelmäßige Zahnvorsorge wird auch hier mit einer höheren Erstattung von bis